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Regierungsrat legt das Budget 2022 der Gemeinde Lupfig fest

(ag) Der Regierungsrat hat den Steuerfuss der Gemeinde Lupfig für das Jahr 2022 auf 110 Prozent festgelegt. Die Stimmberechtigten von Lupfig hatten zuvor den Steuerfuss, den der Gemeinderat vorgeschlagen hatte, zweimal abgelehnt. Ohne die beantragte Steuererhöhung würde das Budget die gesetzlichen Kriterien der Ausgabendeckung und des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts deutlich verletzen, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt.

Der Regierungsrat entscheidet gemäss Paragraph 88f des Gemeindegesetzes (GG) über das Budget und den Steuerfuss einer Gemeinde, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat beantragte Vorlage zweimal zurückgewiesen hat. Beim Entscheid stützt sich der Regierungsrat auf die gesetzlich festgelegten Kriterien der Ausgabendeckung (§ 87a Abs. 1 GG) und des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts (§ 88g GG). Die Ausgabendeckung verlangt, dass im Budgetjahr der Aufwand durch die Erträge gedeckt wird. Das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht ist dann gegeben, wenn das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen ist. Massgebend sind dabei praxisgemäss das Budgetjahr, die drei vorangehenden Rechnungsjahre und die drei folgenden Planjahre.

Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner von Lupfig haben an der Gemeindeversammlung vom 12. November 2021 das Budget zurückgewiesen. Zudem haben sie den Gemeinderat beauftragt, ein Budget mit einem tieferen Steuerfuss als die vorgeschlagenen 110 Prozent auszuarbeiten. Nach einer weiteren Analyse hat der Gemeinderat festgestellt, dass ein tieferer Steuerfuss den aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen der Gemeinde nicht gerecht wird und zudem zu einem eindeutig nicht gesetzeskonformen Budget führen würde. Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 2021 wurde der Budgetentwurf erneut abgelehnt.

Steuererhöhung ist zwingend
Ein Budget mit dem unveränderten Steuerfuss von 96 Prozent würde die gesetzlichen Vorgaben verletzen. Der Aufwandüberschuss würde rund 1 Million Franken betragen und das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht bei einem kumulierten Fehlbetrag von fast 7,5 Millionen Franken würde deutlich verfehlt. Aufgrund dieser klaren Verletzung der rechtlichen Vorgaben ist eine Steuerfusserhöhung notwendig.

Ermessensspielraum des Gemeinderats respektiert
Für den Regierungsrat stellte sich sogar die Frage, ob der Steuerfuss nicht noch höher als vom Gemeinderat beantragt festzulegen sei. Denn auch der Budgetentwurf des Gemeinderats verletzt die gesetzlichen Vorgaben, wenn auch weniger stark. Zwar ist von einer ausgeglichenen Rechnung für 2022 auszugehen, jedoch von einem kumulierten Fehlbetrag von rund 3,3 Millionen Franken. Damit wird das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht nicht eingehalten. Um beides sicherzustellen, wäre ein Steuerfuss von minimal 120 Prozent erforderlich.

Die gesetzlichen Bestimmungen lassen einen gewissen Ermessensspielraum zu. Im Rahmen einer längerfristigen finanzpolitischen Strategie können vorübergehend auch Budgets verabschiedet werden, die mit den Vorgaben betreffend Ausgabendeckung und mittelfristigem Haushaltsgleichgewicht nicht konform sind. Der Gemeinderat von Lupfig bewegt sich innerhalb dieses Ermessens- und Gestaltungsspielraums. Deshalb respektiert der Regierungsrat dessen Entscheid betreffend Steuerfussfestlegung und übersteuert ihn nicht.
Es erscheint möglich, dass im Rahmen des Budgets 2022 und der Finanzplanung 2022–2025 das Ziel eines mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts in Zukunft wieder erreicht werden kann. Dazu werden allerdings zusätzliche Anstrengungen nötig sein, weshalb der Gemeinderat der Finanzplanung weiterhin hohe Aufmerksamkeit schenken muss.