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Regierungsrat beantragt Ablehnung der Aargauischen Klimaschutzinitiative

(pd) Die Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" verlangt eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes: Einerseits seien jährlich an mindestens drei Prozent der Gebäude energetische Erneuerungen mit Förderungen zu unterstützen; andererseits seien so viele kantonale Mittel für Förderungen einzusetzen, damit die Summe von Sockelbeitrag und Ergänzungsleistungen gemäss CO2-Gesetz des Bundes dem Anteil der aus dem Kanton Aargau abfliessenden CO2-Abgaben entspricht.

Im Juni 2021 hat der Grosse Rat der Gültigerklärung für die Aargauische Klimaschutzinitiative zugestimmt und die Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag vorzulegen. Als Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative dient die unverminderte und nahtlose Weiterführung des Förderprogramms Energie 2021–2024 im Gebäudebereich, indem der entsprechende Verpflichtungskredit um einen Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken erhöht wird. In der Sitzung vom 6. Dezember 2022 stimmte der Grosse Rat diesem Zusatzkredit zu. Zudem entschied er, der erwähnte Auftrag, einen Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative vorzulegen, sei als erledigt zu betrachten.
Nun beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Aargauische Klimaschutzinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Zielrichtung der Initiative stimmt zwar mit der kantonalen und eidgenössischen Energiepolitik überein: Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudeparks und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Trotzdem empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Initiative mit folgenden Hauptgründen: Die Initiative führt zu einer hohen Belastung des Staatshaushalts, die formulierten Ziele sind nicht überprüfbar, zudem verfügt der Kanton Aargau über ein ausgewogenes Förderprogramm. Die Beratung des Geschäfts im Grossen Rat ist im März 2023 geplant, die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 18. Juni stattfinden.