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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Regierungsrat: Anpassungen im Bundesrecht erfordern eine Revision im kantonalen Dekret über die Entschädigung der Anwälte

(pd) Im Zuge der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) muss das kantonale Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) angepasst werden. Weitere Anpassungen im kantonalen Recht sind nicht notwendig.

Aufgrund der Änderung der StPO müssen drei Bestimmungen im Anwaltstarif aufgehoben werden, weil sie aufgrund der Regelungen auf Bundesebene überflüssig geworden sind. Die Gelegenheit wird zudem dazu genutzt, die Entschädigung der Tätigkeit des Anwalts der ersten Stunde zu präzisieren und eine Korrektur eines Verordnungsverweises vorzunehmen. Die Revision der StPO und die Anpassungen im Anwaltstarif treten voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft.
Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 23.180 verfügbar.