(aihk) Der Regierungsrat will die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen ab 2022 in drei Etappen reduzieren. Dadurch verbessert sich der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich vom drittletzten Platz wieder zurück ins Mittelfeld. Die AIHK begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Kompensationszahlungen an die Gemeinden von insgesamt 71 Millionen Franken. Das ermöglicht die Steuertarifsenkung für Unternehmen und bessere Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Aargau. Gleichzeitig sichert es die Einnahmen der Gemeinden in den nächsten Jahren, bis die Steuereinnahmen wieder steigen.
Der Regierungsrat hatte im Rahmen der Anhörung zur Teilrevision des Steuergesetzes keine Reduktion der Gewinnsteuern für Unternehmen vorgesehen, sondern diese in einer separaten Teilrevision ab 2023 in Aussicht gestellt. Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) hatte im Sommer 2020 gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV) sowie den kantonalen Parteien FDP, «Die Mitte» und SVP die Senkung der Unternehmensgewinnsteuern gefordert. In der Folge hatte der Regierungsrat eine Zusatzanhörung eröffnet und darin die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen mit einem Gewinn über 250'000 Franken in drei Etappen zwischen 2022 und 2024 von heute 18,6 Prozent auf künftig 15,1 Prozent vorgesehen. Damit verbessert sich der Aargau im interkantonalen Vergleich von der Gruppe der Kantone mit den höchsten Unternehmenssteuern zurück ins Mittelfeld.
Kompensationszahlungen für Gemeinden
Die Steuerrevision sieht neben der Gewinnsteuersenkung eine deutliche Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen vor, beides führt bei den Gemeinden zu Steuerausfällen. Der Regierungsrat hat darum in einer Übergangsfrist von vier Jahren Kompensationszahlungen an die Gemeinden vorgesehen. Die Zahlungen an die Gemeinden werden gegenüber der ersten Beratung im Grossen Rat um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken erhöht. So wird verhindert, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen, bis die Steuereinnahmen wieder zunehmen.
Beat Bechtold, Direktor der AIHK, hält fest: «Die Senkung der Unternehmensgewinnsteuern ist eine Investition in eine starke Aargauer Wirtschaft und einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Das rechnet sich nicht nur für die von der Steuertarifsenkung betroffenen Unternehmen: Es wertet die Attraktivität der Gemeinden auf und führt letztlich zu mehr Steuereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden.»