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Übergabe der Petition. Foto: zVg

Petition «28 Lektionen am Kindergarten!» mit 1565 Unterschriften der Aargauer Regierung übergeben

(pd) Betroffene Kindergartenlehrpersonen im ganzen Kanton wehren sich und fordern die Regierung auf, dass ein Pensum von 100 Prozent für die die Arbeit der Kindergartenlehrperonen mit einem vollen Pensum anerkannt wird. Heute Freitag um 14 Uhr hat Staatsschreiberin Joana Filippi zuhanden der Aargauer Regierung die Petition «28 Lektionen am Kindergarten!» entgegengenommen. Übergeben haben dies eine Delegation von Mitgliedern der beiden Verbände VPOD und alv, wobei Vertreter:innen der Gruppe «Wir sind 100%» aus dem Kindergarten Wettingne, welche das Ganze ins Rollen gebracht haben, andererseits Vertreterinnen des Vorstands der Kindergarten-Fraktion des alv ebenfalls anwesend waren.

Unterschrieben haben die Petition 1565 Betroffene, davon 946 Kindergartenlehrpersonen und 619 weitere Personen, welche im Kindergarten tätig sind (wie Assistenzen, Fachlehrpersonen für DaZ oder Logopädie, Schulheilpädagog:innen etc.). Dies entspricht einer deutlichen Mehrheit aller an den Kindergärten des Kantons Beschäfigten (gemäss statistischem Amt des Kantons Aargau waren im Jahr 2022 1650 Kindergartenlehrpersonen tätig, der Vollzeitäquivalent beträgt 965). Diese hohe Zahl zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf und Unzufriedenheit bei den Betroffenen gross sind.

Mit der Petition fordern die Unterzeichnenden, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau dafür sorgt,
• dass die Arbeit von Kindergarten-Lehrpersonen mit Klassenverantwortung und einem vollen Pensum als 100% Anstellung am Kindergarten anerkannt wird,
• dass das volle Pensum mit der Arbeit an der eigenen Klasse erreicht werden kann,
• dass die Unterrichtsdauer am Kindergarten durch den Kanton verbindlich geregelt wird.

Seit der Umsetzung der Reform „Stärkung der Volksschule“ und dem damit verbundenen Kindergartenobligatorium 2012 wurden den Kindergartenlehrpersonen für die Arbeit an der eigenen Klasse 28 Lektionen angerechnet. Zugleich wurde das Eintrihsalter der Kinder gesenkt, was insbesondere zu Beginn eines Schuljahres einen deutlich erhöhten Betreuungsaufwand auslöste.
Auch die Elternarbeit und die zunehmenden Abklärungsverfahren führten in den vergangenen Jahren zu einem erhöhten Zeitaufwand für die Klassenlehrpersonen. Damit wurde der Beruf der Kindergarten-Lehrperson zwar spannender, aber auch anspruchsvoller und komplexer.
Trotz dieser höheren Komplexität in der Klassenverantwortung wurde mit der Einführung des Lehrplans 21 im Jahr 2021 eine ungebundene Lektion gestrichen, was zur Auswirkung hat, dass in vielen Gemeinden für diese 28. Lektion Zusatzarbeiten ausserhalb der Klassenverantwortung (Berufsfeld 2) zu leisten sind, was pädagogisch obmals kaum sinnvoll ist; oder aber eine Lohnreduktion von 3,5% in Kauf genommen werden muss.
Weiter unterscheiden sich die Unterrichtsdauer von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund der lokalen Blockzeiten, was zu unterschiedlichen Arbeitszeiten führt. Gerade im Vorschulalter ist ein gutes Klassenklima, sowie die Beziehung zur Lehrperson zentral. Viele Kinder müssen sich im Kindergarten zum ersten Mal in eine grössere Gruppe einfügen und auch für die Eltern beginnt mit dem Eintrih ihrer Kinder in den Kindergarten ein neuer Lebensabschnitt. Der Kindergarten legt den Grundstein für eine erfolgreiche Schulkarriere, entsprechend wichtig ist diese Stufe. Daher ist es entscheidend, dass die Lehrperson sich möglichst auf ihre Klasse konzentrieren kann.
Zu einer attraktiven Lösung gehört weiter, dass die Unterrichtsdauer kantonal verbindlich geregelt ist. Unterrichtszeiten dürfen nicht zur Ausdehnung von Blockzeiten missbraucht werden. Blockzeiten liegen in der Kompetenz der Gemeinden und müssen auch von diesen bezahlt werden.
Aus all diesen Gründen und insbesondere auch wegen des akuten Lehrpersonenmangels bitten die Unterzeichnende den Regierungsrat, die Forderungen rasch umzusetzen.

Bild: Übergabe der Petition. Foto: zVg