(pd) Der Kanton Basel-Landschaft plant mit Einbezug der Gemeinde Pratteln ein kantonales Erstaufnahmeheim für Asyl- und Schutzsuchende an der Wyhlenstrasse in Pratteln.
Das neue Erstaufnahmeheim soll ab 2027 geeigneten Ersatz bieten für das aktuelle Erstaufnahmeheim im ehemaligen Kantonsspital Laufen, welches nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung steht. Durch kantonale Erstaufnahmeplätze stellt der Kanton sicher, dass er seiner Aufnahmepflicht gegenüber dem Bund nachkommt und die notwendige Unterbringung sowie Betreuung von asyl- und schutzsuchenden Personen gewährleistet, bevor diese den Gemeinden zugwiesen werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Landrat.
Das heutige kantonale Erstaufnahmeheim für asyl- und schutzsuchende Personen beim ehemaligen Kantonsspital in Laufen steht nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung. In der aktuellen Situation ist ein kantonales Erstaufnahmeheim unerlässlich, um die Aufnahme von Asylsuchenden sicherzustellen und die Gemeinden zu entlasten. Seit 2022 sind in den kantonalen Erstaufnahmeheimen durchgehend 100 bis 200 Personen untergebracht, bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden oder die Schweiz wieder verlassen. Aus diesem Grund hat der Kanton nach einem neuen Standort gesucht. In Pratteln steht hierfür eine passende Grundstücksfläche bereit. Die Parzelle Nr. 4514 befindet sich in Kantonsbesitz und kann für eine befristete Zeit von fünf Jahren genutzt werden. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich. Geplant sind Unterbringungskapazitäten für 150 Personen sowie 100 zusätzliche Reserveplätze. Unterstützende Massnahmen wie eine 24-Stunden-Betreuung, die Beschulung von Kindern, medizinische Versorgung sowie Beschäftigungs- und Sprachförderangebote gewährleisten eine umfassende Begleitung. Diese Massnahmen tragen dazu bei, dass die untergebrachten Personen besser auf den späteren Austritt in die Gemeinden vorbereitet sind.
Der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Pratteln haben eine entsprechende Absichtserklärung zur Realisierung unterzeichnet. Für die definitive Umsetzung wird die Zustimmung des Landrats benötigt. Der Regierungsrat hat dem Landrat eine entsprechende Vorlage und einen Antrag zu den benötigten Mitteln unterbreitet.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt für die Gemeinden eine Aufnahmequote von 2,6 Prozent der jeweiligen Wohnbevölkerung. Pratteln ist somit verpflichtet, 440 Personen aufzunehmen und entsprechende Unterkünfte bereitzustellen. Die im Erstaufnahmeheim zur Verfügung stehenden Plätze würden der Gemeinde vollumfänglich angerechnet.
Marcial Darnuzer, Gemeinderat: «Mit dem Erstaufnahmeheim kommen wir in erster Linie unserer Aufnahmepflicht nach. Wir haben den Standort sorgfältig eruiert. Der Gemeinderat unterstützt die Wahl der Parzelle Nr. 4514 als neuen Standort. Bereits 2023 hatten wir eine Erstaufnahme-Unterkunft im ehemaligen Coop-Gebäude. Die Erfahrungen sind positiv.»
Anton Lauber, Regierungsrat: «In der aktuellen Situation ist ein kantonales Erstaufnahmezentrum notwendig. Wir bedanken uns bei der Gemeinde Pratteln für die Bereitschaft und die gute Zusammenarbeit.»
Der Kanton Basel-Landschaft ist für die Durchführung des erforderlichen Bewilligungsverfahrens und für die Erlangung der Baubewilligung verantwortlich. Es ist geplant, das Erstaufnahmeheim per 2027 in Betrieb zu nehmen, sofern die dafür nötigen Mittel durch den Landrat bewilligt werden.