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Netzwerk Sozialer Aargau: Soziale Sicherheit darf aufgrund des neuen Steuergesetzes nicht unter Druck geraten

(pd) "Am 15. Mai stimmen die Aargauerinnen und Aargauer über das neue Steuergesetz im Kanton ab. Die Steuern für Unternehmen sollen gesenkt werden. Gleichzeitig soll der Abzug für Versicherungsausgaben in der Steuererklärung um 50 Prozent erhöht werden. Das Netzwerk Sozialer Aargau ist besorgt, dass mit sinkenden Steuereinnahmen der Druck auf die soziale Sicherheit im Kanton Aargau weiter steigt", teilt das Netzwerk in einer Medieninformation mit.

Weiter heisst es da: "Das Netzwerk Sozialer Aargau (NSAG) zeigt sich erfreut über den kantonalen Rechnungsabschluss für das Jahr 2021. Trotz eines weiteren Jahres mit der Pandemie steht der Aargau finanziell solide da. Gerade die Corona-Pandemie hat aber in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung und der sozialen Sicherheit grossen Investitions- und Handlungsbedarf offenbart. Davon zeugen zum Beispiel die monatelangen Wartefristen bei der dringenden psychologischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder bei Plätzen für schulheilpädagogische Abklärungen. Mit den erzielten Ertragsüberschüssen und den hohen Reserven würde der Kanton Aargau nun über die finanziellen Mittel verfügen, um fehlende Ressourcen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales auszugleichen und entsprechende Massnahmen zu tätigen.
Vor diesem Hintergrund blickt das NSAG kritisch auf die bevorstehende Abstimmung über das geänderte Steuergesetz vom 15. Mai. Die Revision basiert auf rosigen Wachstumsaussichten und durchwegs positiven Prognosen für die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden. Mit einem Blick in die Vergangenheit und auf die Konsequenzen der letzten Steuersenkungen im Aargau stellt sich dem NSAG die Frage, wer für Ausfälle aufkommen müsste, sollten sich diese Prognosen nicht bewahrheiten. Die meisten Organisationen aus dem NSAG mussten im Zusammenhang mit den Leistungsanalysen und der Sanierung des kantonalen Finanzhaushalts schmerzliche Abbaumassnahmen verkraften und teilweise ihr Dienstleistungsangebot einschränken. So versucht beispielsweise die Suchthilfe seit dem Leistungsabbau von 2018 weiterhin eine Finanzierungslücke von rund 300'000 Franken zu decken, während die Arbeitsbelastung eher steigt und die Qualität gefährdet ist. Auch die Kürzungen an den Verpflegungs- und Taschengeldern bei der Asylsozialhilfe wurden trotz voller Kassen nicht rückgängig gemacht.
Noch stärker betroffen von den Massnahmen sind bis heute Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen oder kinderreiche Familien. Besonders einschneidend sind für sie die reduzierten Beiträge an die Krankenkassenprämien (Prämienverbilligung) oder die Tatsache, dass Kinder aus finanzschwachen Familien seit 2018 weniger Stipendien bzw. diese teilweise nur noch in Form von Darlehen erhalten. Darum sticht im Hinblick auf die Abstimmung besonders die Erhöhung der Versicherungsprämienabzüge für natürliche Personen ins Auge. Von dieser Massnahme profitieren Familien und Personen mit kleineren Einkommen nur sehr bedingt. Die Prämienlast reduziert sich nicht massgeblich. In Franken fällt die Steuerersparnis für reiche Menschen vielmehr ins Gewicht.
Auch die zweite Massnahme, die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmungen mit einem Gewinn von mehr als 250'000 Franken, muss kritisch diskutiert werden. Das NSAG ist der Überzeugung, dass sich gut verdienende und vermögende Personen und Firmen ausreichend am Staatshaushalt beteiligen müssen. Letztlich ist die Attraktivität eines Kantons nicht primär von der Steuerbelastung, sondern von der Qualität der Bildung, dem Angebot an Fachkräften und der Infrastruktur abhängig.
Die soziale Sicherheit hat einen enormen Wert, und wir müssen als Gesellschaft bereit sein, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, um Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales nicht weiter ab- sondern wieder auszubauen. Das NSAG ist besorgt, dass mit einer Steuerreduktion der Abbau dieser Leistungen weiter voranschreitet.
Aus diesen Gründen steht das NSAG den vorgesehenen Massnahmen des neuen Steuergesetzes und der Abstimmung vom 15. Mai kritisch gegenüber."

Folgende Organisationen sind Mitglieder des Netzwerks Sozialer Aargau: CARITAS Aargau, Aargauischer Katholischer Frauenbund AKF, Anlaufstelle Integration Aargau AIA, Frauenzentrale Aargau, HEKS Aargau/Solothurn, Pro Infirmis Aargau/Solothurn, Pro Juventute Mittelland,
Pro Senectute Aargau, Schuldenberatung Aargau/Solothurn, SEGES Sexuelle Gesundheit Aargau, Suchthilfe ags, Verein Netzwerk Asyl