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Mediamentenabgabe: Aargauer Apothekerverband erfreut über Grossrats-Entscheid

(pd) Der Grosse Rat des Kantons Aargau bestätigte gestern den Volksentscheid von 2013 zur Medikamentenabgabe. Der Aargauer Apothekerverband zweigt sich erfreut über den Entscheid für eine interprofessionelle Grundversorgung.

Der Grosse Rat hat die Motion zur Einführung der Selbstdispensation in der ärztlichen Grundversorgung abgelehnt. Damit kommt es in der Frage der Gewaltenteilung zwischen Ärzten und Apothekern zu keinem Kurswechsel, und der Volksentscheid von 2013 wird bestätigt. Der Aargauische Apothekerverband (AAV) begrüsst diesen Entscheid und dankt den Mitgliedern des Grossen Rats für die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema. Nun gilt es, gemeinsam jene Massnahmen voranzutreiben, welche die medizinische Grundversorgung in allen Regionen des Kantons nachhaltig stärken – im Miteinander statt im Gegeneinander der Gesundheitsberufe.
Das Anliegen, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken, ist berechtigt und wird auch vom AAV geteilt. Ob die Einführung der Selbstdispensation dazu einen geeigneten Beitrag leisten kann, wurde im Aargau allerdings bereits mehrfach politisch diskutiert. Schon im Rahmen früherer Initiativen, Revisionen des Gesundheitsgesetzes und Vorstösse wurde eine Ausweitung des ärztlichen Medikamentenverkaufs jeweils abgelehnt. Mit seinem jüngsten Entscheid bestätigt der Grosse Rat diese gesundheitspolitische Linie.

Bewährte Aufgabenteilung stärken
Im Aargau ergänzen sich Arztpraxen und Apotheken seit jeher mit ihren jeweiligen Kompetenzen. Die Medikamentenabgabe erfolgt grundsätzlich über die öffentlichen Apotheken. Wo die Versorgung dies erfordert, sind bereits heute Ausnahmen für die direkte Abgabe durch Ärztinnen und Ärzte möglich – etwa in Notfällen oder wenn es in der Nähe keine Apotheke gibt.
«Der Aargau hat mit diesem pragmatischen Modell gute Erfahrungen gemacht. Es setzt auf Zusammenarbeit statt Konkurrenz und stellt die Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt. Insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen in der Langzeitpflege ist der interprofessionelle Austausch gestärkt worden. Wir freuen uns, dass der Grosse Rat diesen Weg bestätigt hat», sagt Hans Jürg Engel, Präsident des Aargauischen Apothekerverbands.

Hausarztmedizin gemeinsam stärken
Für den AAV ist unbestritten, dass die ärztliche Grundversorgung gestärkt werden muss. Dafür braucht es insbesondere angemessene Tarife für hausärztliche Leistungen, mehr Studienplätze für Mediziner, bessere Abgeltung der Assistenzarztausbildung an den Spitälern, attraktive Arbeitsbedingungen, zeitgemässe Praxisstrukturen (Gruppenpraxen) und eine bessere Nutzung der Kompetenzen aller Gesundheitsberufe, wie sie mit dem Konzept des Task Shifting verfolgt wird.
Der AAV wird sich auch künftig für eine starke, wohnortsnahe Gesundheitsversorgung einsetzen und die anstehende Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes konstruktiv begleiten.

Informationsarbeit als Teil der politischen Meinungsbildung
Im Meinungsbildungsprozess im Zusammenhang mit der Motion wurden die Informationen und Argumente von Apotheker- und Ärzteschaft ausgiebig diskutiert. Der AAV wies darauf hin, dass die Einführung des Medikamentenverkaufs durch Arztpraxen erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Grundlagen der Apotheken und die bestehenden Versorgungsstrukturen gehabt hätte. Ohne über eine direkte Interessenvertretung im Grossen Rat zu verfügen, überzeugten die Einwendungen der Apothekerschaft die Mehrheit im kantonalen Parlament.
«Wenn eine politische Vorlage die Zukunft unserer Betriebe unmittelbar betrifft, ist es unsere Aufgabe als Verband, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und die politischen Entscheidungsträger zu informieren. Das gehört zur demokratischen Meinungsbildung, ebenso wie die aktive Interessenvertretung der Ärzteschaft, welche über mehrere Vertreter im Grossen Rat verfügt», sagt Hans Jürg Engel.