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Künftige Landesausstellung: Bund präzisiert Rahmenbedingungen

(br) Der Bundesrat hat heute Mittwoch den «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» verabschiedet. Der Bericht legt unter anderem die Rollen der Akteure dar, skizziert das bundesseitige Vorgehen und präsentiert Überlegungen zu einem Prüfverfahren für eine Landesausstellung sowie zu einer allfälligen Projekt-Selektion.

Gemäss Bericht sieht der Bundesrat vor, dass der Bund nicht als Auftraggeber oder Mitorganisator einer Landesausstellung agiert, sondern eine Rolle als ideeller und allenfalls finanzieller Förderer einnimmt. Die Hauptverantwortung liegt bei einer Trägerschaft. Diese soll auch sicherstellen, dass die Standortkantone und -gemeinden mitwirken und sich substantiell am Projekt für eine Landesausstellung beteiligen.
Der Bundesrat wird sich, wie er bereits am 29. März bekannt gegeben hat, aufgrund der Finanzlage beim Bund frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung äussern.
Bei einem positiven Grundsatzentscheid des Bundesrates betreffend Finanzierungsabsicht können anschliessend die Vorbereitungen für eine bundesseitige finanzielle Förderung eingeleitet werden: Diese umfassen die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen, die Projekt-Prüfung und, falls nötig, die Selektion einer Initiative sowie die Beschlussfassung im Parlament zu einer allfälligen finanziellen Beteiligung. Betreffend Projekt-Prüfung und allfälliger Selektion skizziert der Bericht Überlegungen zu einem möglichen mehrphasigen Vorgehen.

Das WBF begleitet den weiteren Prozess
Der Bundesrat konkretisiert mit dem Bericht die Rahmenbedingungen hinsichtlich der möglichen Durchführung einer Landesausstellung. Das WBF (SECO) wird bundesseitig die Prozessbegleitung der bestehenden Initiativen unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen fortsetzen. Aktuell sind vier Initiativen bekannt, die eine nächste Landesausstellung durchführen möchten (Muntagna, NEXPO, Svizra27, X27).
Die sechste und bisher letzte Landesausstellung war 2002 im Drei-Seen-Land durchgeführt worden. Das Parlament hatte im Zuge der parlamentarischen Beratung der Legislaturplanung 2019-2023 den Bundesrat mit der Erstellung eines Berichts über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung beauftragt, der nun vorliegt.