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KSA: Keine Tabus bei der Aufarbeitung

(pd) Das Finanzhilfegesuch des Kantonsspitals Aarau über 240 Millionen Franken zeigt, wie dringend die Rolle der öffentlichen Hand im Gesundheitswesen zu überarbeiten ist. Die AIHK fordert die umfassende Aufarbeitung der Umstände, die zur derzeitigen finanziellen Schieflage des KSA ge-führt haben. Diese Untersuchung ist unabhängig von parteipolitischen Interessen und sonstigen Verbindungen zu führen. Die Interessenkonflikte verzögern Reformen, deren Wichtigkeit seit Jahren allen bekannt ist. Die Kosten der Verzögerungen werden am Ende die Steuerzahler zu tragen haben.

Ein leistungsfähiges Gesundheitswesen hat für alle Beteiligten oberste Priorität. So betrug die direkte Wertschöpfung des Aargauer Gesundheitswesens im Jahr 2019 stolze 2128 Millionen Schweizer Franken. Das entspricht 4,6 Prozent der Aargauer Wirtschaftsleistung. Zählt man die indirekte Wertschöpfung hinzu, ist die Bedeutung sogar noch grösser. Dies zeigte die im Mai veröffentlichte Studie über das Aargauische Gesundheitswesen, die vom Gesundheitsverband Aargau «vaka», dem Spitex Verband Aargau SVAG und der AIHK in Auftrag gegeben wurde.

Umfassend aufklären und die Lehren ziehen
«Mit Blick auf die enorme Wertschöpfung ist das Gesundheitswesen ein heisses Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte. Viel attraktiver ist es, auf einzelne Köpfe zu schiessen, als konkrete Lehren zu ziehen und Änderungen offensiv anzugehen. Genau dies ist aber nötig, wenn wir nicht möchten, dass Finanzhilfegesuche von staatsnahen Betrieben zum Courant normal werden. Einfach die Köpfe auszutauschen bringt nichts – auch wenn es selbst hier keine Tabus geben darf. Ebenso kein Tabu darf eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) sein», sagt AIHK-Direktor Beat Bechtold und fährt fort: «Die Politik muss jetzt die richtigen Fragen stellen und jede einzelne Rolle dieser Misere untersuchen, aufarbeiten und die Lehren daraus ziehen: Davon ist neben dem KSA-Verwaltungsrat und der -Geschäftsleitung auch die Regierung als Eigentümervertretung nicht ausgenommen».

Erster Schritt mit GGpl, aber der Weg ist noch weit
Der Kanton hat in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl) einen wichtigen Schritt gemacht, indem er eine (Teil-)Veräusserung der Kantonsspitäler anstrebt. Denn – wie allgemein bekannt – tragen die Kantone in der Spitalplanung mehrere Hüte, deren Ziele sich teils widersprechen. Die Entflechtung der Mehrfachrolle ist nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern eine unverzichtbare Grundlage. Darauf aufbauend ist zu definieren, welche Mindestversorgung vom Kantonshauptort aus die Aktiv für die Unternehmen die richtige ist. Denn auch die Entflechtung vom Kanton schützt nicht vollständig vor weiteren Finanzhilfegesuchen. Dies nur schon deshalb, weil sich der Kanton nicht aus seiner Verantwortung für die Gesundheitsversorgung herausnehmen kann.
Dazu sagt Beat Bechtold: «Der Kanton muss jetzt definieren, welche minimale Gesundheitsversorgung in Aarau vorgehalten werden muss und was diese Versorgung kosten darf. Eine erneute Rettung hätte sich auf diesen medizinischen Leistungsauftrag zu beschränken – auch wenn dies zu einer Verkleinerung des KSA führen würde. Mit allen Mitteln ist zu verhindern, dass das KSA erneut selbst zum Patient wird.»