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Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) stimmt der Musikförderung von begabten Jugendlichen an Berufsfachschulen im Grundsatz zu

(pd) Der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses vorgelegte Bericht zur Schaffung notwendiger gesetzlicher Grundlagen für die Förderung begabter Jugendlicher an Aargauer Berufsfachschulen wird in der grossrätlichen Kommission grundsätzlich positiv aufgenommen. Bei den vorgeschlagenen Varianten wird Variante 2 favorisiert, die eine volle, kostenlose Lektion Instrumentalunterricht für begabte Berufslernende vorsieht.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) setzte sich an zwei Sitzungen mit dem regierungsrätlichen Umsetzungsvorschlag für Musikförderung begabter Berufslernender auseinander, der aufgrund einer Motion (21.59) ausgearbeitet wurde.
In der Botschaft werden zwei Varianten aufgezeigt: Variante 1 beinhaltet eine Halblektion und Variante 2 eine Volllektion kostenloser Begabtenförderung. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder favorisiert Variante 2, denn auf diese Weise können die Berufslernenden von denselben Fördermöglichkeiten profitieren wie Mittelschülerinnen und Mittelschüler.

Finanzielles
Der Regierungsrat rechnet aufgrund von Befragungen mit zirka 60 Lernenden, die sich für das Angebot im Bereich der Musikförderung interessieren. Der Kanton wird die Kosten, die an den Musikschulen der Wohnortsgemeinden der Lernenden anfallen, übernehmen und rechnet entsprechend mit Ausgaben in der Höhe von 144'000 Franken.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine für den Kanton kostenneutrale Umsetzung des neuen Angebots für die Berufslernenden vor, das heisst, die finanziellen Mittel, die eigentlich für den Instrumentalunterricht an den Mittelschulen eingestellt sind, sollen um die entsprechenden 144'000 Franken gekürzt werden. Dieser Vorschlag wird von verschiedenen Kommissionsmitgliedern kritisch hinterfragt, denn die Musikförderung der Berufslernenden soll nicht zu Lasten der Mittelschülerinnen und Mittelschüler erfolgen; dies entspreche nicht der Intention der Motionärinnen und Motionäre. Zudem wird auf die Volksinitiative «jugend und musik» hingewiesen, mit der Bund und Kantone verpflichtet werden, die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. In der Folge wird ein Antrag gestellt, der verlangt, Variante 2.1 (Volllektion mit Zusatzkosten in der Höhe von 144'000 Franken) umzusetzen. In der Abstimmung unterliegt der regierungsrätliche Antrag (Vari-ante 2.2: Volllektion mit Kompensation im Mittelschulbudget).

Wahl der Musikschule
Da an den Berufsfachschulen kein Musik- oder Instrumentalunterricht erteilt wird, sollen die Berufslernenden den Instrumentalunterricht an den Musikschulen ihrer Wohnortsgemeinden besuchen. Dies bedeutet, dass der regierungsrätliche Umsetzungsvorschlag grundsätzlich keine freie Musikschulwahl vorsieht. Diese Regelung erachten mehrere Kommissionsmitglieder als einschränkend, zumal nicht jede Musikschule über dasselbe Unterrichtsangebot hinsichtlich der Instrumente verfügt. Aus diesem Grund wird der Antrag gestellt, man solle in Ausnahmefällen den Besuch einer anderen Musikschule ermöglichen. Auch dieser Antrag wird von den Kommissionsmitgliedern gutgeheissen.
Mit der Umsetzung von Variante 2 (Volllektion) können die Berufslernenden von denselben Fördermöglichkeiten im Bereich Instrumentalunterricht profitieren wie die Mittelschülerinnen und Mittelschüler. Die genauen Kriterien, die Berufslernende für die Begabtenförderung berechtigen, werden im Rahmen der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) geregelt.
Die Botschaft wird im Januar 2024 im Grossen Rat beraten.