(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) begrüsst die Unterstützung von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung, deren Durchführung wegen der Covid-19-Pandemie noch immer unsicher ist.
Seit dem 1. Juli 2021 beteiligen sich Bund und Kanton je hälftig an den ungedeckten Kosten für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, verschoben oder in reduzierter Form durchgeführt werden müssen. Dieses sogenannte Schutzschirmprogramm wurde vom Bund um acht Monate bis Ende 2022 verlängert. Die eingehenden Gesuche übersteigen den vom Regierungsrat in eigener Kompetenz beschlossenen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von zwei Millionen Franken. Die Kommissionsmitglieder stimmen dem Antrag des Regierungsrats auf Erhöhung des Schutzschirms auf sechs Millionen Franken einstimmig zu.
Das Geschäft wird voraussichtlich Ende April im Grossen Rat behandelt.