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Kantonales Integrationsprogramm: Verstärkte Regionalisierung und mehr Sprachkurse in der dritten Programmperiode

 
(pd) Seit 2014 sind die Integrationsmassnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden unter dem Dach des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) gebündelt. Die aktuelle zweite Periode läuft noch bis 2023.

Mit der heute beginnenden Anhörung für KIP 3 legt der Regierungsrat die geplanten Eckwerte für eine nächste vierjährige Periode vor. Die bestehenden Förderbereiche und Massnahmen sollen weitergeführt werden. Verstärkt werden das Angebot bei den Sprachkursen und die Regionalisierung.
Die Integration von zugewanderten Menschen ist von grosser Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Schlüsselfaktor, um diese Menschen rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu führen. Die Integration beugt sozialen Spannungen vor und verhindert hohe Kosten wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit. Deshalb soll das Kantonale Integrationsprogramm (KIP), das sich aktuell in der Verlängerung der zweiten Periode befindet, auch für eine dritte Periode weitergeführt werden.

Verpflichtungskredit für KIP 3
Die Regelstrukturen – Schulen, Unternehmen, Vereine, Behörden und weitere Institutionen – leisten viel für die Integration von Migrantinnen und Migranten. Für Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf, etwa wegen schlechter Deutschkenntnisse, sind jedoch ergänzende Angebote wie Sprachkurse oder Beratungen nötig. Die Kantonalen Integrationsprogramme sind Grundlage dieser spezifischen Integrationsangebote. Sie haben 2014 gestartet und das laufende Programm KIP 2 endet 2023. Für die Programmperiode KIP 3 von 2024 bis 2027 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 16,4 Millionen Franken mit einem Kantonsanteil von 7,92 Millionen Franken. Die Anhörung zu diesem Verpflichtungskredit startet heute und dauert bis am 15. Februar 2023.

Steigende Nachfrage nach Sprachkursen
Das KIP 3 baut auf den bestehenden Förderbereichen und Massnahmen auf und entwickelt diese weiter. Im Fokus stehen eine verstärkte Regionalisierung der Integrationsarbeit und zusätzliche Sprachkurse. Bei den Deutschkursen ist die Nachfrage nicht zuletzt wegen den Integrationsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes deutlich gestiegen. Zudem hat das KIP bisher nur Sprachkurse bis zum Niveau GER A2 unterstützt.
Der heutige Arbeitsmarkt verlangt aber oft bessere Sprachkenntnisse, was mit weitergehenden Kursen berücksichtigt werden soll. Alle Erfahrungen zeigen, dass Sprachkenntnisse die zentrale Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sind. Um die steigende Nachfrage zu decken, sollen mehr und weiterführende Deutschkurse angeboten werden.

Weitere Regionale Integrationsfachstellen
Mehraufwand fällt zudem bei der weiteren Regionalisierung der Integrationsarbeit an. Bisher haben sich über 60 Gemeinden zu Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) zusammengeschlossen, welche die Integrationsangebote koordinieren. Der Kanton beteiligt sich dabei konzeptionell und finanziell, so sind die RIF eine Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit. Weitere RIF sind in Planung, weshalb zusätzliche Mittel notwendig sind. Für Regierungsrat Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, ist klar: «Es lohnt sich, frühzeitig in Integrationsmassnahmen in den Regionen, nahe bei den Menschen zu investieren. Denn wenn die soziale und berufliche Integration scheitert, wird es sehr teuer.»  Aufgrund des ausgewiesenen Mehrbedarfs bei den Sprachkursen und für die RIF wird eine Erhöhung des jährlichen Finanzierungsrahmens von brutto 700’000 Franken beantragt.
Um vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge systematisch und rasch zu integrieren, haben Bund und Kantone im Jahr 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert. Die Umsetzung der IAS mittels der Integrationspauschale des Bundes erfolgt ebenfalls im Rahmen der KIP, die Integrationspauschale ist aber aufgrund der vollständigen Fremdfinanzierung durch den Bund nicht Teil des kantonalen Verpflichtungskredits.