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Kanton sucht zusammen mit Gemeinde Windisch und Liegenschaftseigentümerin Lösung für Mieterinnen und Mieter

(pd) «Bei der Evaluation einer Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) hat der Kantonale Sozialdienst Fehler gemacht.» So heisst es in einer Medieninformation.

Landammann Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), bedauert die von der Evaluation der Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in Windisch ausgelösten Entwicklungen. Bei der Eignungsprüfung der Liegenschaft hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) des DGS aufgrund von falschen Annahmen den Auswirkungen der Kündigungen der Mieterinnen und Mieter keine Beachtung geschenkt. Das DGS will zusammen mit der Gemeinde Windisch und der Liegenschaftseigentümerin eine Lösung für die Betroffenen suchen. Landammann Gallati betont, dass die aktuell schwierige Situation im Asylwesen nur durch eine enge Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden gemeinsam bewältigt werden kann und dankt der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau für die konstruktive Zusammenarbeit in der Paritätischen Kommission Kanton–Gemeinden im Flüchtlingswesen (PAKAF) und dem Gemeinderat Windisch für die Bereitschaft zur weiteren Kooperation.
Dem Kanton Aargau sind aktuell 230 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) zugewiesen; für 2023 werden voraussichtlich 160 bis 180 zusätzliche Plätze benötigt. Die Unterbringung, Betreuung und Beschulung von UMA stellt besondere Anforderungen bezüglich Betreuung und Beschulung; deshalb kommen beispielsweise unterirdische Unterbringungsformen nicht in Frage. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist seit einigen Monaten intensiv auf der Suche nach geeigneten oberirdischen Liegenschaften und evaluierte dabei Liegenschaften an der Zelglistrasse und an der Mülligerstrasse in Windisch. Während des Evaluationsprozesses kam es zu einer Handänderung. Die neue Eigentümerin der Liegenschaften (eine Immobiliengesellschaft) erklärte sich bereit, diese für eine Zwischennutzung als UMA-Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bei den Abklärungen hat der KSD (DGS) dem Aspekt der bestehenden Mietverhältnisse beziehungsweise den Konsequenzen für die Mieterinnen und Mieter keine Beachtung geschenkt. Weiter hat der KSD (DGS) in der Kommunikation Fehler gemacht. Man ging davon aus, dass die Liegenschaften eine sehr hohe Fluktuationsrate aufweisen und daher eine gestaffelte Nutzung als UMA-Unterkunft möglich wäre.
Landammann Jean-Pierre Gallati bedauert diese Fehler und bittet die betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie den Gemeinderat Windisch dafür um Entschuldigung. Das DGS wird in den nächsten Tagen zusammen mit dem Gemeinderat Windisch und der Liegenschaftseigentümerin nach Lösungen suchen, die den Interessen der betroffenen Mieterinnen und Mietern entsprechen. Das Ziel ist der Verbleib der Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen, bis sie eine geeignete Ersatzlösung haben. Der KSD (DGS) wird die betroffenen Mieterinnen und Mieter bei diesem Prozess unterstützen und begleiten.
Am Dienstagmorgen fand eine ordentliche Sitzung der Paritätischen Kommission Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) statt. Landammann Jean-Pierre Gallati besprach dabei mit den Gemeindevertretern Ablauf und Vorgehen im Evaluationsprozess im Allgemeinen und im Falle von Windisch im Speziellen. Dabei wurde festgestellt, dass sich das Ablaufschema für den Kommunikationsprozess grundsätzlich bewährt hat. Das DGS wird jedoch dessen konkrete Anwendung überprüfen und allfällige Anpassungen bei Bedarf im Rahmen der PAKAF beraten. Landammann Jean-Pierre Gallati weist darauf hin, dass die aktuell sehr grossen Herausforderungen im Asylwesen von Bund, Kanton und Gemeinden nur gemeinsam gelöst werden können. Er dankt den Gemeinden und ihren Verbänden für die weiterhin konstruktive Zusammenarbeit. Das DGS hat den vom Gemeinderat Windisch Anfang Woche erhaltenen Brief beantwortet und dabei auch Stellung zu den darin gestellten Fragen genommen (siehe Beilage).

Eröffnung einer kantonalen Asylunterkunft in Windisch
Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin
Sehr geehrte Damen Gemeinderätinnen
Sehr geehrter Herr Gemeinderat
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) bezieht sich auf Ihr Schreiben an den KSD vom 22. Februar 2023 und die gestern zugestellte Medienmitteilung betreffend das Projekt Asylunterkunft an der Zelgli-/Mülligerstrasse in Windisch. Eine Vertretung des KSD (Pia Maria Brugger Kalfidis, Leiterin; Stephan Müller, Leiter Sektion Betreuung und Günter Marz, Leiter Fachbereich UMA) hat eine Delegation Ihrer Gemeinde (Gemeindepräsidentin Heidi Ammon, Bruno Graf, Gemeinderat Ressort Soziale Dienste, Isabelle Bechtel, Gemeinderätin, Ressort Bildung, Monika Schmid, Leiterin Soziale Dienste) sowie Andy Lüscher, Leiter Repol, am Gespräch vom 17. Februar 2023 bei Ihnen im Gemeindehaus in Windisch ausführlich über die aktuelle Lage im Asylwesen, die Entwicklung der Zuweisungen in den Kanton Aargau sowie über die ausserordentlich hohen Zuweisungen bei den unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich (UMA) informiert. Zuvor hat Stephan Müller die Gemeindepräsidentin am 25. Januar 2023 telefonisch über die Absicht des KSD zur Anmietung einer Liegenschaft informiert (gemäss Ablaufschema "Planung und Eröffnung von kantonalen Asylunterkünften [ab 20 Personen]"; verabschiedet am 7. Mai 2018 durch die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen).
Der KSD hat mit Ihnen am Gespräch vom 17. Februar 2023 die insgesamt sehr angespannte Asylsituation in den Gemeinden und die Situation in Windisch besprochen und die Notlage erwähnt, die der Regierungsrat per 14. Januar 2023 ausgerufen hatte. Aufgrund der Notlage muss der Kanton Aargau zurzeit unterirdische Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten vorbereiten. Eine erste Anlage wird am 6. März 2023 in Birmenstorf eröffnet. Der KSD ist aus den genannten Gründen daran, geeignete Asylunterkünfte für Erwachsene und UMA zu suchen und anzumieten. Die Liegenschaften an der Zelgli-/Mülligerstrasse ist für eine Zwischennutzung im Asylbereich geeignet.
Der neue Eigentümer der Liegenschaften will und muss diese wegen des schlechten Zustands in der nächsten Zeit abbrechen und neu bauen. Jener ist erst seit einigen Monaten Eigentümer der Liegenschaft und benötigt noch etwas Zeit, um das Projekt zu entwickeln. Es ist aber ein kompletter Neubau geplant. Bis zum Start des Neubauprojekts hat der KSD beim Eigentümer Interesse an einer Zwischennutzung der Abbruchliegenschaft als Asylunterkunft bekundet. Wegen der hohen Mieterfluktuation und der Vorbereitung des Neubaus hat der Eigentümer ebenfalls Interesse an einer Zwischennutzung gezeigt.
Die Liegenschaften mit insgesamt 32 Wohneinheiten – zur Hauptsache Studios – will der KSD als reguläre Unterkunft für 70 UMA nutzen. Am 3. Februar 2023 hat sich der KSD verpflichtet, die Liegenschaften zu mieten. Vereinbart wurde eine Quadratmetermiete für die verfügbaren Flächen. Wenn einzelne Wohnungen nicht verfügbar sind, reduziert sich die Miete. Der Vertrag geht über 3 Jahre mit Option auf eine Verlängerung um 6 Monate.
Zu den in Ihrem Schreiben erwähnten Punkten nehmen wir weiter wie folgt Stellung:

1. Belegung als UMA-Unterkunft
Der KSD hat Sie am Gespräch vom 17. Februar 2023 im Gemeindehaus Windisch darüber informiert, wie eine künftige Belegung der Liegenschaft aussehen könnte (rund 100 Einzelmänner oder rund 70 UMA) und die jeweiligen Auswirkungen dargelegt. Wir haben Ihnen zugesichert, dass der KSD im Falle einer Belegung mit UMA mit dem zuständigen Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) die Beschulung der UMA regeln würde. Entsprechend wird der KSD beziehungsweise das BKS die Gemeinde zeitgerecht informieren. Ihre Hinweise und Bedenken haben wir aufgenommen, um diese im künftigen Betrieb der Liegenschaft zu berücksichtigen. Inzwischen hat der KSD entschieden, die Liegenschaft als UMA-Unterkunft zu nutzen, da wir sie für diesen Zweck als sehr geeignet betrachten. Die vorgesehene Belegung wird bei 70 UMA liegen.

2. Mietsituation der Liegenschaft
Wie Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, sind die bestehenden Wohneinheiten nach wie vor vermietet und Sie betonen, dass es sich um günstigen Wohnraum handelt, in dem 47 Personen wohnen. Einige davon würden Sozialhilfe durch die Gemeinde Windisch beziehen und seien auf günstigen Wohnraum angewiesen. Der KSD hatte in Gesprächen mit dem ehemaligen Eigentümer nachgefragt, ob sozialhilfebeziehende Personen in der Liegenschaft wohnen. Dies wurde damals verneint, wobei dem KSD bewusst ist, dass diese Informationen aus Datenschutzgründen nicht immer vorliegen. Auf die Nachfrage des KSD bei der Gemeinde, um wie viele Sozialhilfebeziehende es sich handelt, haben wir bisher keine Antwort der Gemeinde erhalten. Der KSD ist davon ausgegangen, dass es sich in dieser Liegenschaft um jeweils kurze und regelmässig wechselnde Mietverhältnisse handelt (ausländische temporäre Arbeitseinsätze in der Region). Der Aufwand des neuen Eigentümers mit den zahlreichen Wohnungen und den wechselnden Mietverhältnissen in dieser Liegenschaft ist neben dem Neubauprojekt der Hauptgrund, weshalb der Eigentümer einen Mietvertrag mit dem KSD angestrebt hat. Der Eigentümer der Liegenschaft hat dem KSD mitgeteilt, dass er bei dieser Liegenschaft in den nächsten Jahren ein Bauprojekt realisieren will. Wegen dem Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete hat der Kantonale Sozialdienst den Eigentümer angefragt, ob die Liegenschaft für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Eigentümer erachtet eine Zwischennutzung durch den KSD ebenfalls als sinnvoll. Er hält weiter am geplanten Neubauprojekt fest, womit festgestellt werden kann, dass die Kündigungen in nächster Zeit auch ohne Zwischennutzung durch den KSD erfolgt wären.

3. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA)
Der KSD ist der Gemeinde und den Schulbehörden von Windisch sehr dankbar, dass für die schulpflichtigen UMA, welche ab 1. Februar 2023 an der Zürcherstrasse durch die Stiftung Sofa - Soziale Fachdienstleistungen untergebracht und betreut werden, ein Beschulungs-Sondersetting eingerichtet werden konnte.

Wie der KSD an der gemeinsamen Besprechung vom 17. Februar 2023 bereits festgehalten hat, laufen mit dem BKS derzeit Verhandlungen, wie künftig die Erstbeschulung von schulpflichtigen UMA im Kanton Aargau gestaltet werden soll. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein neuer UMA-Betrieb für die Standortgemeinde jeweils eine Herausforderung darstellt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Der KSD geht nach aktuellem Gesprächsverlauf davon aus, dass eine Lösung definiert wird, welche die Schulen der Standortgemeinden entlastet. Sobald Klarheit besteht, wird Sie der KSD zeitnah informieren.
Wir bitten den Gemeinderat Windisch um Verständnis, dass wir aufgrund der ausserordentlichen Lage die genannte Liegenschaft anmieten und als UMA-Unterkunft in Betrieb nehmen müssen. Der KSD wird alles daransetzen, in Windisch einen ruhigen und geordneten Unterkunftsbetrieb zu gewährleisten. Eine Begleitgruppe des KSD mit Vertretungen der Gemeinde und der RePol kann aufkommende Themen und allfällige Vorkommnisse zur Asylsituation rund um die neue Unterkunft, aber auch für weitere Asylthemen im Raum Windisch, besprechen und bei Bedarf Lösungen einleiten. Aufgrund unserer Erfahrungen bei der Betreuung von UMA und den weiteren Personen im Asylbereich und des grossen Einsatzes des UMA-Teams sind wir überzeugt, dass wir diese Herausforderung gut bewältigen werden. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns dabei mit Ihrer kritisch-konstruktiven Begleitung unterstützen werden.
Am 27. Februar 2023 hat die Gemeindepräsidentin mit Landammann Jean-Pierre Gallati telefoniert und einen baldigen Besprechungstermin zweier Delegationen der Gemeinde Windisch und des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) ins Auge gefasst. Die Terminanfrage wird Sie morgen erreichen.

Freundliche Grüsse
Pia Maria Brugger Kalfidis
Leiterin Kantonaler Sozialdienst