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Kanton Basel-Landschaft: SPD soll künftig alle schulpsychologischen Aufgaben übernehmen

(pd) Per 1. August soll der Schulpsychologische Dienst (SPD) des Kantons Basel-Landschaft alle Abklärungen und Beratungen durchführen, welche Massnahmen der Sonderschulung zur Folge haben können. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) würde von dieser Aufgabe entlastet. Die dazu vorgeschlagene Änderung des Bildungsgesetzes wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Der Regierungsrat überweist die Vorlage deshalb unverändert an den Landrat.

Die Anzahl psychologischer und psychiatrischer Abklärungen von Kindern und Jugendlichen als Entscheidungsgrundlage für oder gegen Massnahmen der Sonderschulung sowie die Komplexität der bearbeiteten Fälle nahmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Zur Sicherung der Grundversorgung befindet die KJP seit Januar 2025 nur noch dann über die Verlängerung von bereits indizierten schulischen Massnahmen, wenn die Betroffenen bereits in ihrer Behandlung stehen. Alle übrigen Fälle bearbeitet seither der SPD.

Neuregelung im Interesse der Kinder und Jugendlichen
Mit Blick auf weiterhin steigende Schülerzahlen und die nach wie vor grosse Nachfrage nach psychiatrischen sowie laufbahnrelevanten Abklärungen ist eine Neuregelung der Verantwortlichkeiten zwingend. Künftig soll die KJP deshalb von ihren Aufgaben als psychologischer Schuldienst entlastet werden und sich auf die Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen als Patientinnen und Patienten konzentrieren.

Der SPD soll die alleinige Zuständigkeit für die Indikation von Massnahmen der Sonderschulung erhalten. Mit seiner schulpsychologischen Expertise und der engen Anbindung an die Schulen sind die Voraussetzungen ideal, um den Schuldienst umfassend und effizient zu gewährleisten. Zudem können mit der Reduktion auf einen kantonalen Fachdienst die Abklärungspraxis vereinheitlicht und Doppelabklärungen vermieden werden.

Schrittweise Fallübergabe an den SPD
Mit der Entflechtung der Zuständigkeiten und der klaren Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen sollen sowohl die KJP als auch der SPD gestärkt als auch Wartelisten und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Dies kommt direkt den betroffenen Baselbieter Kindern und Jugendlichen zugute.
In der Übergangsphase bis zum 1. August würden die bei der KJP pendenten Fälle schrittweise an den SPD übergeben. Die dafür beim SPD zusätzlich benötigten Ressourcen belaufen sich auf insgesamt vier Vollzeitstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie 0,2 Stellen für die Administration und sollen parallel zu den Fallübergaben aufgebaut werden.