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Kanton Aargau: Steuergesetzrevision in zweiter Beratung gutgeheissen

(pd) Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) befürwortet grossmehrheitlich zwei  Steuersenkungsmassnahmen und erweitert die vom Regierungsrat vorgeschlagene finanzielle Entschädigung der Gemeinden.

Auch in der zweiten Beratung des revidierten Steuergesetzes stimmt die Kommission für Volkswirtschaft und
Abgaben (VWA) der beantragten Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen und der Erhöhung der
Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen mit solider Mehrheit zu. Für ihre steuerlichen Mindereinnahmen sollen die Gemeinden gemäss überarbeitetem Vorschlag des Regierungsrats im Jahr 2022 durch eine zusätzliche einmalige Kompensationszahlung von zehn Millionen Franken entschädigt werden. Die VWA befürwortet dieses Entgegenkommen gegenüber den Gemeinden und beantragt eine darüberhinausgehende finanzielle Absicherung der Gemeinden um weitere drei Jahre, sollten deren Steuereinnahmen in ihrer Gesamtheit wegen der Gesetzesrevision entgegen den Erwartungen der Verwaltung länger rückläufig sein.
Neben den bereits in der ersten Beratung beantragten Steuerreduktionen für natürliche und juristische Personen hatte die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) über eine neue vom Regierungsrat vorgeschlagene Ausgleichszahlung zugunsten der Gemeinden zu befinden: Die Gemeinden sollen für ihre Mindererträge aufgrund der Revision des Steuergesetzes, zusätzlich zu den bereits im ersten Gesetzesentwurf vorgesehenen Kompensationszahlungen mittels Steuerfussabtausch in den Jahren 2022 bis 2025, durch eine einmalige weitere Kompensationszahlung des Kantons von zehn Millionen Franken im Jahr 2022 entschädigt
werden. Die VWA stimmte an ihrer Sitzung vom 8. November 2021 den beantragten Steuergesetzänderungen und damit den Steuersenkungen sowie den vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen mit deutlichem Stimmenverhältnis zu und beantragte mit grosser Mehrheit eine zusätzliche finanzielle Absicherung der Gemeinden.

Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf die Gemeinden
Die Kommission VWA beschäftigte sich eingehend mit den Auswirkungen der vorgesehenen Steuerreduktionen auf die Finanzlage der Gemeinden in den kommenden Jahren. Basierend auf den dazu angestellten, umfangreichen Berechnungen und Simulationen des Departements für Finanzen und Ressourcen (DFR) diskutierte sie darüber, ob die Steuermindereinnahmen mit den vorgesehenen Ausgleichszahlungen des Kantons für die Gemeinden verkraftbar seien. Auch die in Aussicht gestellten positiven dynamischen Effekte auf die Aargauer Wirtschaft, wie verhinderte Wegzüge oder Zuzüge von Unternehmen oder Investitionen mit Gewinnverlagerung in den Aargau, wurden breit thematisiert.

Finanzielle Sicherheit für die Gemeinden
Am Ende der Kommissionsberatung standen dem regierungsrätlichen Vorschlag für eine einmalige Kompensations-ahlung des Kantons an die Gemeinden von zehn Millionen Franken im Jahr 2022 ein Streichungs- und ein Ergänzungsantrag gegenüber. Letzterer sieht vor, dass der Kanton den Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2025 einen pro Jahr zu berechnenden Ausgleichsbetrag von maximal zehn Millionen leistet, falls die gemäss der Bestimmung massgebenden Steuereinnahmen aller Gemeinden des betreffenden Jahres gesamthaft tiefer ausfallen sollten als im Vorjahr. Die konkrete Ausgleichszahlung an die Gemeinden soll im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl erfolgen.
In den Abstimmungen obsiegte der Ergänzungsantrag mit grosser Deutlichkeit zuerst gegenüber dem Streichungsantrag. Auch in der folgenden Gegenüberstellung mit dem regierungsrätlichen Vorschlag sprach sich die Kommission grossmehrheitlich für den Ergänzungsantrag aus.

Weniger Steuern für einen attraktiven Kanton
In der Schlussabstimmung befürwortete die Kommission VWA die Anträge des Regierungsrats für ein revidiertes Steuergesetz. Die Steuersenkungsmassnahmen sehen eine Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen von heute 4'000 Franken auf 6'000 Franken für verheiratete Paare und von 2'000 Franken auf 3'000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen vor. Die juristischen Personen sollen von einer in drei Etappen durchzuführenden Reduktion der Gewinnsteuertarife ab 2022 profitieren.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 7. Dezember 2021 im Grossen Rat behandelt.