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Kanton Aargau: Neues Strassengesetz und Verordnung treten per 1. Januar 2022 in Kraft

Am 15. Juni 2021 hat der Grosse Rat das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Nach dem bisherigen Strassengesetz waren die ausführenden Bestimmungen im Kantonsstrassendekret und in wenigen thematisch eng abgegrenzten Verordnungen festgelegt.

Die Regelung einiger Fragen wurde zudem der Praxis überlassen. Für die Umsetzung des neuen Strassengesetzes hat der Regierungsrat beschlossen, eine allgemeine Verordnung zum StrG, die Kantonsstrassenverordnung zu erlassen (Themen: allgemeine Bestimmungen, Planung, Projektierung und Bau, Unterhalt und Betrieb, Strassenbeleuchtung, besondere Regelungen, Beiträge der Gemeinden, Übergangs- und Schlussbestimmungen). Die bestehenden Verordnungen zu den Spezialthemen (Innerortsstrecken, Ausnahmetransportrouten, Gebühren, Wanderwege, Vollzug des Strassenverkehrsrechts) werden in der Form von Fremdänderungen angepasst. Damit können das neue StrG und die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Gleichzeitig werden das alte Strassengesetz (Strassengesetz 1969) mit Ausnahme der Bestimmung über die Motorfahrzeugabgaben sowie das Kantonsstrassendekret aufgehoben. Weitere Informationen unter: www.ag.ch/strassengesetz