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Kanton Aargau: Hohe Zustimmung zu einem einheitlichen Gebührenrecht

(pd) Sechs grossrätliche Kommissionen haben unter der Federführung der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) die Vorlage für eine materielle und formelle Revision des Gebührenrechts des Kantons Aargau in erster Beratung behandelt. Die vom Regierungsrat vorgelegte Vereinheitlichung des Gebührenrechts in einem neuen Allgemeinen Gebührengesetz (GebührG) findet auf Kommissionsebene hohe Zustimmung.

Der Grosse Rat wird in der ersten Beratung jedoch nicht nur über das neue Gesetz, sondern auch über mehrere Anträge aus den mitberichtenden Kommissionen und aus der VWA befinden: Sie betreffen entweder das im neuen Gesetz verankerte Kostendeckungsprinzip sowie grundsätzlich die Frage nach der Effizienz in der Verwaltung oder die vorgesehene Regelung für die Anpassung der Gebühren an die Teuerungsentwicklung. Mit dem neuen Gebührenrecht sollen die Steuerbarkeit der Gebühren durch den Grossen Rat, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für Öffentlichkeit und Verwaltung sowie die Rechtssicherheit erhöht werden. Zu diesem Geschäft haben sich neben der federführenden Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) fünf weitere Fachkommissionen im Vorfeld als mitberichtende Kommissionen namentlich in Bezug auf ihre Zuständigkeitsbereiche geäussert und mit eigenen Berichten und Anträgen Stellung genommen: die Kommission für Aufgaben und Verwaltung (AVW), die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS), die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) sowie die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV). Die VWA hat das neue Gebührenrecht sowie die Berichte und Anträge aus den mitberichtenden Kommissionen ausführlich behandelt und dabei auch über Anträge aus den eigenen Reihen entschieden. In der Schlussabstimmung stimmt die VWA dem Entwurf für ein Allgemeines Gebührengesetz (GebührG) einstimmig zu.

Anträge zur Kostendeckung und zur Effizienz in der Verwaltung
Zum neuen Gebührengesetz sind aus verschiedenen Kommissionen Anträge gestellt worden. Namentlich zum Kostendeckungsprinzip und damit zusammenhängend zur Effizienz der Verwaltung wird der Grosse Rat über drei – jeweils lediglich von einer Minderheit der VWA unterstützten – Anträge entscheiden.
Ein weiterer Antrag, der von der VWA mitgetragen wird, verlangt nähere Ausführungen zur Anwendung des Kostendeckungsprinzips bei der kommerziellen Benutzung von öffentlichen Sachen oder Einrichtungen.

Anpassung der Gebühren an die Teuerung
Gemäss neuem Gebührengesetz kann der Grosse Rat den Regierungsrat per Dekret ermächtigen, Gebühren an die Teuerung anzupassen. Ein Minderheitsantrag der AVW auf Streichung der Bestimmung wird von der VWA abgelehnt.
Hingegen hat die VWA einem Prüfungsantrag aus den eigenen Reihen als Alternative zur automatischen Teuerungsanpassung einstimmig zugestimmt, die den Regierungsrat einlädt, eine Bestimmung zur Sicherstellung einer regelmässigen Überprüfung der Gebühren zu prüfen.

Abklärungen und weitere Prüfungsanträge
Mit Blick auf die zweite Beratung der Gebührenrechtsrevision sind mit Unterstützung der VWA weitere Prüfungsanträge zuhanden des Regierungsrats gestellt worden. Sie be-treffen beispielsweise die Parkplatzgebühren für Mitarbei-tende und den Aufgabenbereich 'Berufsbildung und Mittelschulen'.
Gebühren für Verkehrszulassung sollen sinken
Obwohl der Kanton Aargau im Gebührenbereich gesamthaft betrachtet eine Unterdeckung aufweist, verzichtet der Regierungsrat in der Gebührenrechtsrevision auf eine Kompensation durch Gebührenerhöhungen. Hingegen schlägt er vor, die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung durch eine entsprechende Gebührenfestsetzung auf Verordnungsstufe zu beseitigen. Die in diesem Zusammenhang von drei mitberichtenden Kommissionen verlangten weiteren Abklärungen hat das zuständige Departement schlüssig beantwortet.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die materielle und formelle Revision des Gebührenrechts beraten und dabei über das neue Gebührengesetz sowie die verschiedenen Anträge und Prüfungsanträge aus den mitberichtenden Kommissionen und der federführenden Kommission VWA entscheiden.