(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) knapp gutgeheissen.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 9. Juni mit der 1. Lesung des Ombudsgesetzes befasst. Ein Vorstoss des Grossen Rats verlangt die Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle. Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit Behörden an die Ombudsstelle wenden können. Die Ombudsstelle prüft, erklärt, berät und vermittelt. Sie kann Empfehlungen abgeben, jedoch keine Weisungen erlassen und keine Entscheidungen treffen.
Umstrittener Wirkungsbereich
Die Kommission diskutierte eingehend über den vorgesehenen Wirkungsbereich. Das Gesetz sieht vor, dass zum Wirkungsbereich die Behörden der kantonalen Verwaltung, die unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die Aargauische Gebäudeversicherung und die Sozialversicherungsanstalt als öffentlich-rechtliche Anstalten gehören sollen. Aufgrund von Anträgen aus der Kommission sollen zusätzlich die Spitäler und die Aargauische Pensionskasse (APK) in den Wirkungsbereich miteinbezogen werden. Mit einem Prüfungsauftrag wird verlangt, dass der Regierungsrat auf die zweite Beratung hin die Formulierung des
Paragrafen betreffend Mitwirkungspflicht und Amtsgeheimnis prüft, da im Bereich der Spitäler Anliegen medizinischer Art weiterhin nicht dem Wirkungsbereich der Ombudsstelle unterstellt werden sollen.
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass alle Behörden hinsichtlich Rechtsmittelverfahren vom Wirkungsbereich ausgeschlossen sind. Demgegenüber wurde ein Antrag aus der Kommission gutgeheissen, wonach lediglich nicht richterliche Behörden in hängigen Rechtsmittelverfahren, ausser bei Rechtsverweigerung, Rechtsverzögerung und der Verletzung von Amtspflichten durch die Rechtsmittelbehörde, vom Wirkungsbereich ausgeschlossen sein sollen.
Knappe Zustimmung
Die Kommission AVW hat dem Ombudsgesetz in 1. Lesung letztendlich knapp zugestimmt. Ausschlaggebend war der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich Ende August beraten.