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Kanton Aargau - Grosser Rat: weniger Geld für die Bearbeitung von Covid-19-Betrugsverfahren

(pd) Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) unterstützt die Bestrebungen des Regierungsrats, die rund 400 erwarteten Covid-19-Betrugsverfahren schnell und zeitnah bearbeiten zu können. Sie kürzt allerdings die beantragten Gelder aufgrund von noch offenen Faktoren und Unsicherheiten von 4,596 Millionen Franken auf 3,1 Millionen Franken. Der Kanton geht zurzeit von einer Deliktsumme von rund 15 Millionen Franken aus.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der zeitnahen Bearbeitung der Covid-19-Betrugsfälle und der damit verbundenen befristeten Aufstockung der Stellen bei der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei grundsätzlich zu. Der Regierungsrat beantragt sieben befristete Stellen bei der Staatsanwaltschaft und drei ebenfalls befristete Stellen bei der Kantonspolizei.
Der Wunsch nach einer konsequenten Ahndung der kriminellen Bezüge von Covid-Geldern ist in allen Fraktionen einhellig und unbestritten vorhanden. Hinterfragt wurden allerdings die durch das Departement vorgelegten Zahlen zur Anzahl der Fälle sowie weitere Unsicherheiten hinsichtlich des konkreten Bedarfs der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei von insgesamt zehn Stellen. Zudem wurde die Berechnung der notwendigen Stellenprozente kritisch hinterfragt.
Ein Antrag auf eine Kürzung der finanziellen Mittel von 4,596 Millionen Franken auf 3,1 Millionen Franken und somit der Anzahl Stellen fand in der Kommission eine knappe Mehrheit. Die operative Organisation mit den durch die Kommission gekürzten Mitteln wird dem Departement übereinstimmend selber überlassen. Gefordert wird allerdings ein Zwischenbericht nach einem Jahr, damit dann die Lage neu eingeschätzt und der Bedarf noch einmal genau bestimmt werden kann. Eine allfällige Erhöhung der Gelder respektive des Stellenplafonds oder eine Verlängerung der Dauer der Projektstellen wird nach Vorlage des Zwischenberichts nicht ausgeschlossen. Der Schlussantrag mit dem gekürzten Kredit wurde durch die Kommission einstimmig genehmigt.

Unrechtmässiger Bezug von Covid-19-Krediten
Bei den rund 400 erwarteten Verfahren geht es um die strafrechtliche Verfolgung von unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten, Erwerbsersatz durch Selbstständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung oder kantonalen Hilfsgeldern. Der Kanton geht zurzeit von einer Deliktsumme von rund 15 Millionen Franken aus. Mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft können diese Verfahren nicht innerhalb der vom Regierungsrat geforderten drei Jahre abgearbeitet werden.
Das Team, welches für eine enge Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei eigens neu gebildet werden soll, wird für die effizientere Bearbeitung der Fälle an einem gemeinsamen Standort in Buchs untergebracht. Die Vorlage wird voraussichtlich im Januar 2022 durch den Grossen Rat beraten.