(pd) Am 24. August 2021 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit für die Entschädigung der Spitäler für Covid-19-bedingte Ertragsausfälle und Zusatzkosten für die Jahre 2020 und 2021 in der Höhe von 125 Millionen Franken beschlossen.
Der Regierungsrat hat die Entschädigung in der Verordnung zur Entschädigung der Spitäler für Vorhalteleistungen (VoleV), die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, geregelt. Am 19. Januar 2023 ist die Auszahlung der Vorhalteleistungen des Jahres 2021 in der Höhe von 32,5 Millionen Franken erfolgt.
Der Kanton Aargau ersetzt den Spitälern bei Vorliegen der in der Vorhalteleistungs-Verordnung (VoleV) aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen die aus der Covid-19-Pandemie entstandenen Zusatzkosten. Die Abteilung Gesundheit hat für das Jahr 2021 keine zu entschädigenden Ertragsausfälle gesprochen. Die Auszahlung der Zusatzkosten für das Jahr 2021 ist am 19. Januar 2023 erfolgt. Für das Jahr 2020 hatten die Spitäler im vergangenen Jahr knapp 83 Millionen Franken erhalten.