(pd) Im Rahmen der ersten Beratung der Revision des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) überwies der Grosse Rat dem Regierungsrat drei Prüfungsaufträge.
Der Regierungsrat hält es weiterhin für sachgerecht, die Regelungen zur Vertretung von Parlamentsmitgliedern für die Einwohnerräte einheitlich und übereinstimmend mit derjenigen des Grossen Rats auszugestalten. Die Formulierungen der Gesetzesbestimmungen, welche die Erledigung und Fristbestimmungen zu den parlamentarischen Vorstössen betreffen, sind überarbeitet und präzisiert worden. Um mehr Transparenz zu schaffen, ist neu vorgesehen, dass der Fristenlauf eines parlamentarischen Vorstosses auf der öffentlich zugänglichen Datenbank für die Geschäfte des Grossen Rats ausgewiesen wird. Die Geschäfte, die überfällig sind, werden gesondert gekennzeichnet und die hierzu im Jahresbericht enthaltenen Informationen ebenfalls direkt mit der Datenbank verknüpft. Schliesslich werden dem Grossen Rat die notwendigen Ausführungsbestimmungen auf Dekretsstufe (Geschäftsordnung des Grossen Rates) in der zweiten Beratung der Botschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat> Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr.GR 21.234 verfügbar.
Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für den Doppelspur-Ausbau der S17 in Dietikon
Der Doppelspur-Ausbau in Dietikon betrifft den im Kanton Zürich liegenden Streckenabschnitt der Aargau Verkehr AG (ehemals Bremgarten-Dietikon-Bahn). Der Ausbau ist für den Kanton Aargau wichtig, um die Pünktlichkeit und die Anschlusssicherheit zur S-Bahn in Dietikon zu verbessern sowie um gefährliche Situationen im Mischbetrieb von Bahn und motorisiertem Individualverkehr zu eliminieren. Die S-Bahn-Linie S17 Wohlen–Bremgarten–Dietikon ist massgebend für die öV-Anbindung des ländlichen Zentrums Bremgarten und des urbanen Entwicklungsraums Mutschellen an Zürich. Beim Doppelspur-Ausbau in Dietikon handelt sich um ein kombiniertes Bahn- und Strassenprojekt des Kantons Zürich, an das der Kanton Aargau beim Bahnausbau beitragspflichtig ist. Dementsprechend beantragt der Regie-rungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 11,85 Millionen Franken. Der Bund hat seine Mitfinanzierung im Rahmen des Agglomerationsprogramms Limmattal 2. Generation bereits beschlossen. Die Realisierung ist für den Zeitraum 2022 bis 2025 geplant.Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat> Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr.GR 21.235 verfügbar.
Regierungsrat beantragt Zusatzkredit für die Sanierung der Mellingerstrasse, Abschnitt Schadenmühle, in Baden
Das Projekt Schadenmühle beinhaltet die Sanierung und Umgestaltung der Mellingerstrasse im Abschnitt vom Schadenmühleplatz bis zur Einmündung der Oberstadtstrasse sowie den Ersatz der Bahnbrücke, einen neuen Velosteg und den Kreisel Burghalde. Zusätzlich zum 2012 bewilligten, indexierten Verpflichtungskredit von 20,7 Millionen Franken beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 5,3 Millionen Franken. Der beantragte Verpflichtungskredit inklusive Kreditrisiko beträgt neu 26 Millionen Franken. Die Umsetzung des Projekts stellt die wirtschaftlichste Lösung dar, auch wenn nun die Kostenüberprüfung gezeigt hat, dass ein Zusatzkredit notwendig ist. Unter Berücksichtigung des neuen Strassengesetzes, der Beiträge der SBB und des Bundes wird der Kostenbeitrag der Stadt Baden neu auf pauschal 7'445'000 Franken festgesetzt. Im Projekt Schadenmühle ist es infolge der aufwändigen Einwendungs- und Landerwerbsverfahren zu Verzögerungen von sieben Jahren sowie zu kostenrelevanten Projektänderungen gekommen. Unter anderem mussten der Bauablauf der SBB-Brücke geändert, der Radwegsteg auf höhere Lasten dimensioniert, zwei zusätzliche Stützmauern erneuert und weitere Lärmschutzmassnahmen eingeplant werden. Weitere Mehrkosten sind auf zwischenzeitlich verschärfte gesetzliche Vorgaben und Normen zurückzuführen. Schliesslich hat sich gezeigt, dass im Kostenvoranschlag für einige Projektelemente zu tiefe Beträge berücksichtigt worden waren. Die Marktsituation und die Teuerungsentwicklung haben aufgrund von höheren Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid zu Mehrkosten geführt. Das Projekt Schadenmühle ist ein wichtiges Element im Gesamtprojekt Mellingerstrasse, von dem ein grosser Teil bereits realisiert ist. Die Bauarbeiten haben im September 2021 begonnen und dauern bis Ende 2024.