(pd) Mit einer Änderung des Gemeindegesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann. Auf Gesuch betroffener Bürgerinnen und Bürger hin soll dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) der bisherige Heimatort in Klammern angefügt werden können. Dies ist auch in anderen Kantonen bereits möglich. Die Anhörung bei politischen Parteien und interessierten Kreisen dauert bis zum 12. August.
Aktuell wird bei Zusammenschlüssen oder Neubildungen von Gemeinden das bisherige Gemeindebürgerrecht im Kanton Aargau in den massgebenden Registern (Personenstandsregister) nicht geführt. Auf den amtlichen Dokumenten (Pass, Identitätskarte, Zivilstandsdokumente) der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch die bisherige Heimatortbezeichnung. Dies kann von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die stark mit ihrer (ursprünglichen) Heimatgemeinde verbunden sind, als Identitätsverlust wahrgenommen werden. Mit der Vorlage soll dem Abhilfe geschaffen werden.
Umsetzung des grossrätlichen Postulats
Das vom Grossen Rat überwiesene Postulat betreffend Beibehaltung des Einwohner-Bürgerrechts bei Gemeindefusionen der SP-Fraktion vom 3. März 2020 beantragt die Schaffung der Möglichkeit, das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort) auch nach einer Gemeindeänderung beibehalten zu können. Hierfür ist eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 notwendig.
Die Vorlage sieht vor, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt ein Gesuch stellen können. So können bisherige Bürgerrechte, die als Folge einer Gemeindeänderung weggefallen sind, dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) in Klammern angefügt werden. Diese Möglichkeit soll auch den Betroffenen von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen. Mit der Festlegung der Rückwirkung auf 20 Jahre soll eine Gleichbehandlung der in letzter Zeit erfolgten Zusammenschlüsse erreicht werden, beginnend mit dem Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal per 1. Januar 2002.
Die Anhörung zur Änderung des Gemeindegesetzes startet am Freitag, 13. Mai, und dauert bis am Freitag, 12. August. Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen