(juso) Seit der Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat vom 20. Juli ist zweierlei öffentlich: was sich in dessen Haus in Untersiggenthal abgespielt haben soll – und was danach geschah, als die Betroffenen Hilfe suchten.
Die Gemeinde Untersiggenthal kürzte ihnen die Unterstützung auf einen Bruchteil des Üblichen und meldete sie dem kantonalen Amt für Migration, das ihnen eine Ausreisefrist von 60 Tagen ansetzte, einen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall» ausdrücklich verneinte und die Kantonspolizei gegen die Mutter ermitteln liess. Die JUSO Aargau fordert den sofortigen Stopp des Wegweisungsverfahrens, eine Brandmauer zwischen Sozialhilfe und Migrationsbehörden, eine unabhängige externe Untersuchung mit personellen Konsequenzen und endlich gebundene Mittel statt Absichtserklärungen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Am kommenden Montag ruft die Juso Aargau zur Teilnahme an der Mahnwache in Untersiggenthal auf.
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat am 20. Juli 2026 Anklage erhoben und fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Anklagepunkte gegen den ehemaligen SVP-Grossrat, der von 2021 bis 2023 für den Bezirk Baden im Grossen Rat sass und dort unter anderem der Justizkommission angehörte, umfassen mehrfachen versuchten Mord, mehrfache qualifizierte Vergewaltigung, mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung, Schändung und mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern. Er soll seinen Opfern über einen längeren Zeitraum heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, sie im widerstandsunfähigen Zustand missbraucht und die Übergriffe gefilmt haben; eines der Opfer war zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alt. Aufgeflogen ist der Fall im September 2023 einzig deshalb, weil die Mutter ihn nachts im Zimmer ihrer Tochter überraschte und sofort die Polizei alarmierte. Der Beschuldigte bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe, und bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Was nicht unter der Unschuldsvermutung steht, ist das Verhalten der Aargauer Behörden nach dieser Nacht. Das ist aktenkundig, dokumentiert und politisch zu verantworten – und es ist der Grund, weshalb die Juso Aargau diese Medienmitteilung schreibt.
Nachdem die Betroffene ihren Peiniger angezeigt hatte, stand sie ohne Einkommen da, weil sie zwar bei ihm angestellt, aber nie entlöhnt worden war. Die Gemeinde Untersiggenthal sprach ihr und ihrer Tochter zwei Monate nach der Verhaftung einen Grundbedarf von 1000 Franken im Monat zu – gegenüber 1624 Franken plus Miete, Krankenkasse und weiteren Leistungen im ordentlichen Fall. Obwohl die Gemeinde von den Vorwürfen gegen den Beschuldigten wusste, meldete sie die beiden dem kantonalen Amt für Migration. Dieses verfügte im September 2024 die Wegweisung innert 60 Tagen, hielt fest, die mutmasslichen Sexualstraftaten vermöchten einen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall» nicht zu begründen, bezeichnete das öffentliche Interesse an einer Wegweisung hingegen als «sehr gross» – und beauftragte die Kantonspolizei, gegen die Betroffene wegen Täuschung der Behörden zu ermitteln. Ihre Beschwerden wurden bis vor Bundesgericht abgewiesen, das ihre Eingaben als rechtsmissbräuchlich und «querulatorisch» qualifizierte. Der emeritierte Migrationsrechtsprofessor Marc Spescha nennt dieses Vorgehen eine gravierende behördliche Fehlleistung; das Verfahren vor dem Aargauer Verwaltungsgericht ist bis heute hängig. Auf Anfragen von Medien reagieren Gemeinde, Migrationsamt und Departemente seit Tagen mit Verweisen auf Datenschutz, Amtsgeheimnis und laufende Verfahren.
Die Bilanz dieses Kantons lautet damit: Der Beschuldigte sitzt seit bald drei Jahren in Untersuchungshaft, und die Betroffenen leben seit bald drei Jahren mit einem Ausschaffungsbescheid, einem Strafverfahren am Hals und zu wenig Geld zum Leben. «Wer die Anzeige einer Vergewaltigung so beantwortet, produziert genau jene Angst, die dafür sorgt, dass die allermeisten Betroffenen gar nie zur Polizei gehen», meint die Juso Aargau.
Die SP Aargau verlangt eine «umfassende und transparente Aufarbeitung» und eine bessere Vernetzung der Gemeinden mit Fachstellen. Das ist richtig, aber es ist zu wenig und vor allem zu spät: Aufgearbeitet wird ein Fall, der noch läuft, während zwei Menschen weiterhin auf ihre Wegweisung warten. Die Juso Aargau fordert deshalb Entscheide, keine Berichte.
Forderungen der Juso Aargau
1. Sofortiger Rückzug des Wegweisungsentscheids und Erteilung einer Härtefallbewilligung an die Betroffenen. Der Kanton hat hier ein Ermessen – er hat es gegen sie ausgeübt und kann es heute zu ihren Gunsten ausüben.
2. Sofortige Einstellung des Strafverfahrens gegen die Betroffene wegen Täuschung der Behörden, Nachzahlung der vorenthaltenen Sozialhilfe und Prüfung einer Entschädigung durch Kanton und Gemeinde.
3. Eine Brandmauer zwischen Sozialhilfe, Opferhilfe und Migrationsbehörden: Wer als gewaltbetroffene Person Unterstützung bezieht, darf dafür nicht dem Migrationsamt gemeldet werden. Der Regierungsrat kann die entsprechende Meldepraxis für Gewaltbetroffene sofort per Weisung aussetzen.
4. Eine verbindliche kantonale Weisung, dass Betroffenheit von häuslicher oder sexualisierter Gewalt einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall begründet – im Sinne einer opfergerechten Anwendung von Art. 50 AIG statt einer Prüfung, die das Migrationsamt mit einem Federstrich verneint.
5. Eine unabhängige externe Administrativuntersuchung über das Zusammenspiel von Gemeinde, Sozialdienst, Amt für Migration und Departementen in diesem Fall, mit öffentlichem Bericht bis Ende 2026, klarer Zuweisung von Verantwortung und personellen Konsequenzen. Eine Selbstüberprüfung der Beteiligten ist keine Aufarbeitung.
6. Gebundene Mittel für die Istanbul-Konvention: Der Regierungsrat hat 2022 dreizehn Massnahmen beschlossen und sie im Wesentlichen aus dem bestehenden Budget finanziert. Wir fordern ein eigenes, im Budget ausgewiesenes Kapitel, einen Ausbau der Frauenhausplätze, kostenlose Prozessbegleitung und Rechtsvertretung für Gewaltbetroffene ab der ersten Stunde sowie obligatorische Weiterbildungen für Sozialdienste, Migrationsamt, Polizei und Gerichte.
«Der Kanton Aargau hat den Betroffenen nicht geholfen, er hat sie verfolgt: gekürzt, gemeldet, weggewiesen, angezeigt», sagt Loredana Nigro, Vorstandsmitglied der JUSO Aargau. «Wer eine Anzeige wegen Vergewaltigung mit einer Ausreisefrist von sechzig Tagen beantwortet, muss sich nicht wundern, dass Betroffene schweigen. Deshalb reicht uns keine Aufarbeitung in einem Jahr – wir wollen den Rückzug des Wegweisungsentscheids in dieser Woche.»
Die SVP hat auf die Anklage mit bemerkenswerter Kürze reagiert. Ihr Fraktionspräsident im Grossen Rat erklärte, eine Stellungnahme erübrige sich, zumal die Taten nichts mit dem damaligen politischen Amt zu tun hätten; die Kantonalpartei verwies aufs private Umfeld, die Ortspartei schwieg. «Das ist bequem, und es ist falsch», meint die Juso. Der Beschuldigte sass im Kantonalvorstand der SVP Aargau und in der Justizkommission des Grossen Rats. Er warb im Wahlkampf mit dem Schutz «unserer Kinder», forderte im Rat wiederholt die Ausschaffung krimineller Ausländer und unterzeichnete am 1. September 2023 – drei Tage vor seiner Verhaftung – eine Interpellation, die eine konsequentere Anwendung des Tätigkeitsverbots für pädosexuelle Straftäter verlangte. Wer die eigene Kampagnenfähigkeit jahrelang auf dem Schutz von Kindern aufbaut, kann sich nicht in dem Moment aufs Private zurückziehen, in dem es die eigene Partei betrifft.
Dazu kommt die politische Bilanz: Es ist dieselbe Partei, die die Istanbul-Konvention in der Vernehmlassung abgelehnt hat, die im Nationalrat gegen nationale Präventionskampagnen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt gestimmt hat und die im Aargau jeden Ausbau von Opferhilfe, Frauenhäusern und Sozialdiensten als Kostenpunkt behandelt. Genau diese Politik entscheidet darüber, ob eine Betroffene nach einer Anzeige eine Beratungsstelle vorfindet oder einen Wegweisungsentscheid.
«Wenn ein Beschuldigter einen ausländischen Namen hat, ist sexualisierte Gewalt für die SVP Staatspolitik. Wenn er in ihrem Kantonalvorstand sass, ist sie plötzlich Privatsache», sagt Ugur Diktas. «Und am Ende hat der Aargau in diesem Fall tatsächlich zwei Menschen ausschaffen wollen – die Opfer!»
Die Juso Aargau ruft alle dazu auf, sich am kommenden Montag, 27. Juli, ab 18 Uhr an der Mahnwache der SP Frauen Aargau auf dem Dorfplatz Untersiggenthal zu beteiligen. «Sexualisierte Gewalt ist kein Betriebsunfall einzelner Männer und kein privates Missgeschick. Sie hat Strukturen, sie hat Profiteure, und sie hat eine Politik, die sie deckt, indem sie beim Opferschutz spart und beim Wegschauen grosszügig ist. Wir werden diesen Fall nicht ruhen lassen, bis die Betroffenen bleiben können und bis dieser Kanton erklärt hat, wie es so weit kommen konnte.»