(svp) Das Komitee zur Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen» lancierte den Abstimmungskampf und sieht positiv dem Abstimmungssonntag, 8. März, entgegen. Bereits jetzt kann es auf zahlreiche Unterstützer setzen, neu auch aus dem Aargauer Gewerbe.
Vor fast drei Jahren lancierte die Junge SVP Aargau ihre Initiative «Arbeit muss sich lohnen!» mit dem Ziel, die Sozialhilfe bei Langzeitbezügern, unter Achtung einiger Ausnahmen, um mindestens fünf Prozent zu kürzen. Fristgerecht konnte die die Jungpartei am 24. April 2024 das Begehren mit über 3200 Unterschriften der Regierung übergeben. Ein erster Achtungserfolg für die Jungpartei. Nachdem sich eine Mehrheit der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen für die Initiative aussprach, unterstützte am 21. Oktober 2025 auch der Grosse Rat offiziell das Begehren. Dies unter enormem Widerstand der Ratslinken, «welche in der Debatte zeigte, Sinn und Zweck der Initiative nicht verstehen zu wollen oder zu können», schreibt die Junge SVP in einer Medienmitteilung. Zusätzlich kam Widerstand seitens des Regierungsrats, welcher sich «mit nicht nachvollziehbaren Argumenten» ebenfalls gegen die Initiative aussprach.
Das Komitee ist überzeugt, dass die Bevölkerung sich der Ansicht des Grossen Rates ebenfalls teilen wird, so wie es auch die Bevölkerung von Basel-Land bereits 2022 getan hatte. Die Initiative ist eine wichtige Ergänzung zu den bisherigen Sanktionierungsmöglichkeiten und dient den Behörden, effizient und zielgerichtet vorzugehen. Diese Position unterstützen neu auch wichtigsten Aargauer Unternehmensverbände, welche offiziell die Initiative unterstützen. Die Junge SVP freut sich über die Unterstützung des Aargauer Gewerbeverbandes (AGV) und der Aargauer Industrie- und Handelskammer (AIHK). Dies zeige, dass auch das Gewerbe grosses Interesse habe, möglichst viele Bezügerinnen und Bezüger wieder zurück ins Erwerbsleben integrieren zu können.
Die Rede Samuel Haslers
Samuel Hasler, Präsident Initiativkomitee «Arbeit muss sich lohnen», erklärt: «Bei der letzten Pressekonferenz lancierten wir unsere Initiative und wurden noch belächelt, ob wir das Quorum von 3000 Unterschriften überhaupt schaffen würden. Heute freut es mich zurückzulächeln und zu sagen: Ja, das haben wir geschafft, und wir sind unserem Ziel zum Greifen nah. Mit über 3200 Unterschriften ist unsere Initiative zu Stande gekommen, und inzwischen wächst unsere Unterstützerbasis enorm. Neben der Grossrätlichen Kommission unterstützt nun auch offiziell der Grosse Rat unser Begehren. Dieser hat erkannt, dass unsere Initiative ein wichtiges Werkzeug für die Aargauer Gemeinden sein kann, aktiv gegen die grosse Anzahl von Langzeitbezügern vorzugehen. Wir bedauern einzig, dass die Aargauer Regierung diesen Nutzen nicht erkannt hat und sich leider gegen das Anliegen stellt. Wir sind überzeugt, die Initiative kann nicht nur helfen, sie wird helfen, sie wird die Anzahl an Langzeitbezügern nachhaltig senken und sicherlich kein toter Buchstabe im Gesetz werden. Dass die Initiative kein Flop ist, sehen nicht nur wir von der SVP und JSVP so. Wie bereits bekannt, wird das Komitee auch aus Kreisen der Freisinnigen unterstützt, andernfalls wäre die Mehrheit im Grossen Rat eher unwahrscheinlich gewesen. Inzwischen dürfen wir auch auf den Support aus dem Gewerbe zählen: Zu dem Aargauer Gewerbeverband (AGV) kam ebenfalls kürzlich die Aargauer Industrie- und Handelskammer (AIHK) zum Kreis unserer Unterstützer. Ein wichtiges Zeichen, dass auch Unternehmer wollen, dass die Sozialhilfe eine temporäre Hilfe bleibt und als Überbrückungslösung angedacht ist. Wir verfolgen alle dasselbe Ziel, die Menschen so schnell es geht wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dass die Regierung sich nun mit einem stark einseitigen und nicht sachlich neutralen Abstimmungsbuch derart aggressiv gegen die Initiative stellt, ist für das Komitee mehr als fragwürdig. Das zeigt sich klar in der Anzahl und Grösse der aufgezeigten Argumente, aber auch in mindestens einer der Grafiken. Fakt ist, der Anteil der Sozialhilfebezüger welche eine Bezugsdauer von mehr als zwei Jahren vorweist, ist mit fast 50 Prozent doppelt so hoch wie zu Messbeginn 2005, und der Anteil an Dauerbezügern mit einer Bezugsdauer von über fünf Jahren sogar fast viermal so hoch mit über 20 Prozent. Handeln ist keine Option, es ist dringend notwendig! In den kommenden 47 Tagen werden wir alles daransetzen, auch der breiten Bevölkerung unser mehr als begründbares und nachvollziehbares Anliegen darzulegen und sie zu einem Ja zu überzeugen. Mit dieser Initiative kann sich die Aargauer Stimmbevölkerung klar gegen den dauerhaften Sozialhilfebezug äussern und so den Kern und die Hauptaufgabe der Sozialhilfe stärken: Eine Hilfe in Not und kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Initiative schafft klare Spielregeln welche zukünftig zu beachten sind, für die Bezüger und auch für die Gemeinden.»
Die Rede des Präsidenten der Jungen SVP, Benjamin Blülle
Benjamin Blülle erklärte: «Wir sehen uns noch immer bestätigt in unserem Vorhaben. Einerseits dank der zuständigen Kommission und dem Grossen Rat, welche unserer Initiative zugestimmt haben. Ausserdem dürfen wir namhafte Organisationen zu unseren Unterstützern zählen, einerseits den Aargauischen Gewerbeverband, andererseits die Aargauische Industrie- und Handelskammer.
Der Automatismus dank der Initiative ist notwendig und richtig, weil sie eine unbequeme Wahrheit angeht: Sozialleistungsbezug darf kein Dauermodell werden. Sozialhilfe ist ein Becken, das auffängt, aber nicht festhält. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass es auch für Junge wichtig ist, denn bei 18- bis 25-Jährigen gibt es 1055 Beziehende. Gerade bei jungen Menschen ist ein früher Langzeitbezug besonders problematisch. Wer bereits zu Beginn des Erwachsenenlebens jahrelang im Unterstützungssystem verbleibt, verliert nicht nur den Anschluss an Ausbildung und Arbeitsmarkt, sondern auch an Eigenständigkeit und Zukunftsperspektiven. Der Bezug verfestigt sich, Abhängigkeiten entstehen, und der Ausstieg wird mit jedem Jahr schwieriger. Zusätzlich bestätigt auch SKOS, dass je länger man in der Sozialhilfe ist, desto schwieriger es wird, und es wir auch immer teurer. Die pauschale Minderung nach zwei Jahren setzt deshalb ein klares politisches Signal: Die Sozialhilfe ist eine vorübergehende Hilfe, aber kein Dauerzustand. Die Kürzung motiviert dazu, Chancen zu nutzen, statt sich dauerhaft einzurichten. Langzeitbezug schadet nicht nur dem Einzelnen, sondern auch dem System. Ein Sozialstaat bleibt nur dann stark und gerecht, wenn er dort unterstützt, wo Unterstützung gebraucht wird – und dort klare Grenzen zieht, wo ungerechtfertigte Abhängigkeit droht. Um Fairness gegenüber den wirklich Betroffenen zu behalten, wurden Ausnahmen definiert: Mütter und Väter mit Kindern unter 4 Monaten, Personen in einer Ausbildung und Personen ab 55, die 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und unter anderem keine Sozialhilfe in dieser Zeit bezogen haben.»
Nicole Heggli-Boder, Grossrätin der SVP
Die Grossrätin führte aus: «Die Junge SVP Aargau hat am 24. April 2024 die Aargauische Volksinitiative „Arbeit muss sich lohnen!” mit 3207 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative verlangt, dass das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention um einen neuen § 5b zum Langzeitbezug zu ergänzen sei. Die Initiative sieht eine pauschale Minderung des Grundbedarfs von mindestens 5 Prozent vor, sobald die Dauer des Sozialhilfebezugs ununterbrochen zwei Jahre beträgt. Die Initiative nennt acht Ausnahmefälle, in denen die pauschale Minderung des Grundbedarfs nicht zur Anwendung kommt. Das Geschäft wurde der Kommission GSW zugewiesen. Diese behandelte es anlässlich ihrer Sitzung vom 19. August 2025 und empfahl dem Grossen Rat, entgegen der Sicht des Regierungsrates, die Initiative dem Volk zur Annahme zur empfehlen. An der Sitzung vom 21. Oktober 2025 debattierte der Grosse Rat darüber. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stünden und die Gemeinden heute schon genügend Mittel hätten, Langzeitbezüger, die sich nicht kooperativ zeigten, zu sanktionieren. So könne der Grundbedarf heute schon um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die praktische Umsetzung der Initiative würde nur zu massiv mehr Administration führen und die Sozialdienste zusätzlich unnötig belasten. In der Debatte wurde von Seiten der Gegner ausgesagt, dass sich Arbeit heute schon lohne und wer arbeite, heute schon mehr habe. Dies stimmt so nicht, und dies kann Dr. Adrian Schoop auch als ehemaliger Gemeindeammann von Turgi mit einem seiner Beispiele gut darlegen. Wer im Niedriglohnsegment arbeitet, ist klar im Nachteil. Er bezahlt nämlich Steuern und kann keine situationsbedingten Leistungen geltend machen. Ihm wird kein Arbeitsweg erstattet, auch keinen Selbstbehalt für die Gesundheitskosten. Vermehrt betroffen davon sind Menschen, die sich aus der Sozialhilfe lösen können, jedoch in der Regel kaum mehr verdienen als sie vorher ohne Arbeit hatten. Für diese Person lohnt sich Arbeit also definitiv nicht. Dasselbe gilt auch für Sozialhilfebezüger, die sich wieder in die Arbeitswelt integrieren und ein Teilzeitpensum wahrnehmen in der Hoffnung, nachher aufstocken zu können. Ihnen wird der Verdienst von der Sozialhilfe abgezogen, so dass ihnen am Ende des Monats kaum mehr bleibt wie wenn sie morgens nicht aufstehen würden um zur Arbeit zu fahren. Das ist frustrierend.
Die Gemeinden haben heute schon die Möglichkeit zu sanktionieren. In wie vielen Fällen machen sie das denn in Realität? Eine grössere Aargauer Stadt antwortete auf die Anfrage der Jungen SVP wörtlich: ‹Die Informationen, um deren Bekanntgabe sie gebeten haben, zu den Sanktionen, werden bei den Sozialen Diensten nicht erfasst.› Das bedeutet, sie wissen gar nicht, wie oft tatsächlich solche Sanktionen angewendet werden und welche Wirkung sie erzielen. Die Möglichkeit haben oder etwas zu müssen, sind eben zwei Paar Schuhe. Die aktuelle Möglichkeit ist eine KANN-Möglichkeit und nur für Personen bestimmt, denen man nachweisen kann, dass sie sich nicht kooperativ verhalten. Meiner Meinung ist hierfür der Aufwand ganz sicher grösser, als wenn man eine gesetzliche Grundlage hat, nach der einfach alle (ausgenommen die im Initiativtext erwähnten Ausnahmefälle) nach zwei Jahren einen reduzierten Grundbedarf erhalten. Es braucht dann nämlich keinen Nachweisen mehr, keine Diskussionen. Es ist einfach so, Punkt. Und die Bezüger wissen, nach zwei Jahren werden die Leistungen gekürzt. Dass dies ein Anreiz schafft, wieder arbeiten zu gehen, versteht sich von selbst. Der Kanton BL hat übrigens vor einigen Jahren über eine ähnliche Gesetzesänderung abgestimmt. Diese wurde mit einer fast 2/3 Mehrheit von der Bevölkerung angenommen. Es ist das Volk, welches die Sozialleistungen bezahlt. Von daher ist es durchaus legitim, eine solche Volksabstimmung zu lancieren und keine Kinderei, wie während der Grossratsdebatte abschätzend über die Jungpartei votiert wurde. Die Idee der Sozialhilfe ist nicht, dass man sich jahrelang darauf ausruht. Die Sozialhilfe dient als Übergangslösung, als Überbrückung. Heute wird sie aber für einige zur neuen Erwerbstätigkeit. Man gewöhnt sich daran. Die moderate Kürzung von 5 Prozent nach zwei Jahren soll keine Strafe, sondern Signal sein. Sie setzt einen Anreiz, Eigenverantwortung zu übernehmen und macht deutlich: Sozialhilfe ist eine Unterstützung auf Zeit, keine Dauerlösung. Der Grosse Rat empfiehlt die Annahme der Initiative. Unser Ziel ist eine Sozialhilfe, die hilft, aber nicht festhält. Eine Sozialhilfe, die Perspektiven schafft und keine Abhängigkeiten zementiert. Eine Sozialhilfe, die Menschen motiviert, den Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden und sie dabei begleitet. Für einen Kanton, in dem sich Arbeit wieder lohnt.»
Adrian Schoop, Grossrat, ehemaliger Gemeindeammann Turgi, FDP:
Adrian Schoop führte aus: «Der gesunde Menschenverstand sagt uns eines ganz klar: Arbeit muss sich lohnen. Und zwar für alle. Viele Menschen im Kanton Aargau empfinden es als schlicht unfair, wenn jemand jeden Tag arbeiten geht, zusätzlich Steuern zahlt und am Ende kaum besser dasteht als jemand, der über Jahre vom Staat lebt, obwohl er arbeiten könnte. Dann läuft etwas falsch. Das untergräbt die Akzeptanz des Sozialstaats. Als ehemaliger Gemeindeammann von Turgi weiss ich, dass es Konstellationen gibt, in denen Sozialhilfe attraktiver sein kann als einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. So kann eine vierköpfige Familie bis auf 70'000 Franken Sozialhilfe im Jahr kommen, und das steuerfrei! Sozialhilfe ist Hilfe in der Not, aber keine Dauerlösung. Sie soll auffangen, überbrücken und stabilisieren. Sie soll Menschen helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Sozialhilfe darf keine Alternative zum Erwerbsleben werden. Genau hier haben wir heute ein Problem. Während die Zahl der Sozialhilfebezieher insgesamt zurückgeht, hat der Langzeitbezug seit 2014 zugenommen. Immer mehr Menschen bleiben über Jahre in der Sozialhilfe hängen. Das sind nicht bloss Einzelfälle, das hat durchaus System. Heute sind Kürzungen nur möglich, wenn jemand klar unkooperativ ist. Die Behörden, konkret die Gemeinden, müssen nachweisen, dass sich jemand nicht bemüht. Das ist grundsätzlich richtig, aber es ist aufwendig und vor allem: Es kann lange dauern. Es führt zu Verfahren, Einsprachen und Verzögerungen. Am Ende greift dieses Instrument oft zu spät oder gar nicht.
Und dann ist die Praxis von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In manchen Gemeinden werden Auflagen und Sanktionen konsequent angewendet. In anderen sind die Behörden deutlich zurückhaltender. Wer sich vordergründig kooperativ zeigt, hat heute oft wenig zu befürchten. Eine Bewerbung hier, ein Bewerbungsgespräch dort – formal korrekt, aber ohne echte Absicht. Das reicht häufig, um Sanktionen zu vermeiden. Heute fehlen also teilweise klare Anreize fehlen, wirklich wieder im Arbeitsleben Fuss zu fassen. Die Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen» setzt genau hier an und zwar ergänzend zu den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten. Das ist entscheidend. Die Initiative ersetzt nichts. Sie ergänzt an der richtigen Stelle. Die Sanktionen bei unkooperativem Verhalten bleiben bestehen. Integrationsmassnahmen bleiben wichtig. Die enge Begleitung ab dem ersten Tag bleibt richtig. Neu kommt ein klares, verständliches Prinzip dazu: Wer zwei Jahre lang Sozialhilfe bezieht und arbeiten könnte, muss mit einer Kürzung rechnen. Automatisch. Ohne Willkür. Das ist ein klares Signal: Unterstützung ja, aber nicht unbegrenzt. Dieser Automatismus wirkt genau dort, wo das heutige System an seine Grenzen stösst.
Im übrigen kennen wir dieses Prinzip aus anderen Bereichen längst. Am Anfang wird voll unterstützt, mit der Zeit nehmen die Leistungen ab. Das ist normal. Das ist fair. Und das ist zumutbar. Diese Initiative wird nicht alle Probleme lösen. Das hat auch niemand behauptet. Die enge Begleitung durch die Sozialbehörden bleibt der wichtigste Hebel. Aber es ist naiv zu glauben, man könne mit Betreuung allein alle Fehlanreize beseitigen. Manchmal braucht es auch klare Ansagen. Ich höre bereits den Aufschrei: Das sei hart. Das sei unmenschlich. Das Gegenteil ist der Fall. Die Initiative ist einfach und fair. Sie schützt all jene, die wirklich nicht arbeiten können. Die Liste der Ausnahmen ist lang: Kinder und Jugendliche, Eltern mit sehr kleinen Kindern, Menschen in Ausbildung, Erwerbstätige, Personen in Integrationsprogrammen oder Sprachkursen, Menschen mit attestierter Arbeitsunfähigkeit sowie weitere begründete Härtefälle. Das heisst ganz konkret, dass ein Teil der Sozialhilfebezieher von dieser Regelung nicht betroffen sein wird. Wer also behauptet, diese Initiative treffe die Schwächsten, verdreht die Fakten. Unfair ist nicht die Kürzung nach zwei Jahren. Unfair ist ein System, das falsche Anreize setzt und Menschen im Stillstand hält. Wir tun gut daran zu fördern und zu fordern! Nicht, um Menschen zu bestrafen. Sondern um ihnen zu zeigen, dass Eigenverantwortung erwartet wird und Anstrengung sich lohnt.
Die FDP-Fraktion hat der Initiative im Grossen Rat mit sehr deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ein Sozialstaat bleibt nur dann stark, wenn er Hilfe in der Not garantiert, aber Leistung einfordert, wo sie möglich und zumutbar ist. Natürlich bringt ein solches System einen gewissen zusätzlichen Aufwand mit sich. Doch das ist kein neues Phänomen: Überall dort, wo sich die grosse Mehrheit korrekt verhält und nur wenige aus dem Rahmen fallen, braucht es mehr Aufmerksamkeit, um Missbrauch zu verhindern. Das ist in vielen Bereichen unseres Gemeinwesens so und kein Grund, auf wirksame Instrumente zu verzichten. Die Menschen im Kanton Aargau unterscheiden sehr wohl zwischen jenen, die nicht können, und jenen, die nicht wollen. Sie erwarten Solidarität mit den Schwächsten, aber auch Respekt gegenüber den Steuerzahlern. In diesem Punkt ist die Bevölkerung Teilen der Politik bereits weit voraus. Mein Fazit ist klar: Wer arbeiten kann und es nicht tut, muss mit Kürzungen rechnen. Fördern allein reicht nicht, Leistung muss eingefordert werden. Arbeit muss sich lohnen. Darum JA zur Initiative.»