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Japankäfer bei Gunzgen (SO) – Massnahmen betreffen im Jahr 2026 auch Teile des Kantons Aargau

Der Japankäfer und dessen Larven können erhebliche Schäden an Pflanzen und Kulturen verursachen. Deshalb werden erneut Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings ergriffen. Diese betreffen auch den Südwesten des Kantons Aargau. Die betroffenen Gemeinden wurden vorgängig informiert.

Ende August 2024 wurden im Kanton Solothurn wenige Japankäfer (Popillia japonica) nachgewiesen. Trotz der seither umgesetzten Bekämpfungsmassnahmen wurden 2025 weitere Japankäfer in Fallen rund um das Gebiet der Autobahnraststätte Gunzgen Süd gefunden. Aufgrund der Anzahl der Funde wird davon ausgegangen, dass sich in diesem Gebiet eine kleine Population etablieren konnte. Bisher wurden im Aargau aber selbst noch keine Japankäfer nachgewiesen.

Um eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, haben der eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) und die betroffenen Kantone Solothurn, Bern und Aargau gemeinsam beschlossen, ab 2026 einen Befallsherd sowie eine Pufferzone festzulegen und auszuscheiden. Informationen zu den betroffenen Gebieten sind auf dem Geoportal verfügbar.

Vom Befallsherd betroffen sind im Kanton Aargau mit kleineren Flächen die Gemeinden Rothrist und Murgenthal. Die Pufferzone umfasst die Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald, Brittnau, Murgenthal und Zofingen. Im gesamten Gebiet werden ab 2026 zusätzliche Fallen zur Überwachung aufgestellt. Im Befallsherd und in der Pufferzone gelten zudem weitere Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung einer Ausbreitung des Japankäfers.

Bewässerungsverbot und Transportverbot für Grüngut ab 1. Juni 2026

Zur Bekämpfung des Japankäfers gelten ab dem 1. Juni 2026 Massnahmen im Befallsherd und in der Pufferzone. So ist während der Flugsaison vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 das Bewässern von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd verboten. Schnittgut aus der Grünpflege darf in diesem Zeitraum nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Befallsherd und auch aus der Pufferzone hinaus transportiert werden. Der Abtransport von Kompost und Bodenmaterial aus dem Befallsherd ist ganzjährig untersagt. Eine detaillierte Übersicht über die Bekämpfungsmassnahmen kann dem PDF «Bekämpfungsmassnahmen im Jahr 2026 gegen den Japankäfer» entnommen werden. Der Kanton Aargau ergreift zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Insbesondere wird mit einem dichten Fallennetz gegen den Käfer vorgegangen.

Gemeinden wurden vorinformiert

Die betroffenen Gemeinden wurden per Infoschreiben bereits vorinformiert, zusätzlich wurde am Mittwoch, 27. Mai 2026, bei einer Informationsveranstaltung des Kantons über das weitere Vorgehen informiert. Die Situation wird laufend überwacht und analysiert. Über allfällige Anpassungen oder weitere notwendige Massnahmen wird die Bevölkerung rechtzeitig informiert.

Welchen Schaden richtet der Japankäfer an?

Der Schädling kann sowohl im Larvenstadium als Engerling wie auch als ausgewachsener Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen. Die Engerlinge ernähren sich vor allem von Graswurzeln in feuchten Wiesen. Dabei schädigen sie die Grasflächen, und der Rasen kann braun werden. Die adulten Käfer fressen an Blättern, Früchten und Blüten von rund 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Betroffen sind Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Waldbäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Oft bleiben nur die Gerippe zurück.

Wie erkennt man Japankäfer?

Der Japankäfer hat im Gegensatz zum einheimischen Gartenlaubkäfer auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt etwa einen Zentimeter. Die Flugzeit des Japankäfers dauert in der Regel von Juni bis September.

Die Bekämpfung des Japankäfers