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Jahresbericht mit Jahresrechnung 2022 gutgeheissen – 116 Millionen Franken für die Ausgleichsreserve

(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) folgt dem Antrag des Regierungsrats zur Verteilung des Überschusses des Rechnungsjahrs 2022 von 116 Millionen Franken und empfiehlt die Annahme der regierungsrätlichen Anträge. Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2023, I. Teil, werden ebenfalls gutgeheissen.

 

Die Mitglieder der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützen den Antrag des Regierungsrats, die 116 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve zu legen. Das Rechnungsergebnis 2022 ist geprägt von höher als erwarteten Steuereinnahmen im Umfang von 189 Millionen Franken und einer um 107 Millionen Franken höher als budgetierten Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Es gab in fast allen Aufgabenbereichen Budgetunterschreitungen. Nicht budgetiert war die Rückstellung für die Finanzhilfe des Kantonsspitals Aarau von 240 Millionen Franken. Mit dem Überschuss von 116 Millionen Franken soll die Ausgleichsreserve auf 837,6 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Restschuld von 35,9 Millionen Franken der Spezialfinanzierung Sonderlasten wird 2023 abgetragen. Die Fehlbeträge der beiden anderen finanzrechtlichen Schuldengrössen, die Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung und die bisherigen Fehlbeträge, sind bereits abgetragen.
Der Kanton Aargau verfügt damit über eine gute finanzielle Ausgangslage in einer Zeit mit grossen geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Dank eines überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstums von 1,3 Prozent wachsen auch die Steuereinnahmen. Bei der Erfüllung der steigenden Aufgaben ist der Kanton gefordert, zusätzlich benötigte Ressourcen aufzubauen und möglichst effizient einzusetzen.

KAPF empfiehlt die Annahme der regierungsrätlichen Anträge
Der Regierungsrat beantragte in seiner Botschaft vom 23. März 2022 die Abschreibung von 27 Vorstössen und die Aufrechterhaltung von 119 Vorstössen. Neu beantragt er aufgrund der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes bei 44 der zur Aufrechterhaltung beantragten Vorstösse eine Fristverlängerung, um entsprechende Vorlagen zu unterbreiten beziehungsweise die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Die vorberatenden Fachkommissionen und die KAPF schlagen dem Grossen Rat die Aufrechterhaltung von drei Vorstössen vor, die der Regierungsrat zur Abschreibung beantragt.
Die Überschreitung des Globalbudgets im Aufgabenbereich Rechtsprechung um 149 '955 Franken war unbestritten. Jahresbericht und Jahresrechnung der 42 Aufgabenbereiche wurden von der Kommission einzeln beraten und verabschiedet. Sie werden dem Grossen Rat alle einstimmig zur Genehmigung beantragt.

Sammelvorlage genehmigt
Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2023, I. Teil, wurden mit einer Ausnahme (zwei Enthaltungen) allesamt einstimmig gutgeheissen. Die Beratung des Jahresberichts 2022 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2023, I. Teil, findet voraussichtlich am 20. Juni im Grossen Rat statt.