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Isolation von Menschen mit Hörsehbehinderung in Gesundheitsinstitutionen verhindern

Isolation von Menschen mit Hörsehbehinderung in Gesundheitsinstitutionen verhindern

Im Juni findet an diversen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens eine Aktion zur Sensibilisierung für die Inklusion von Menschen mit Hörsehbehinderung statt: ein Mittagessen, ohne zu hören und zu sehen. 

Anlässlich des Internationalen Tages der Taubblindheit am 27. Juni beteiligen sich 36 Mensen, Cafeterias und Kantinen von Institutionen und Ausbildungsstätten des Gesundheits- und Sozialwesens in der Schweiz an der Aktion "Zu Tisch! Mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit". Fachkräfte werden so für die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbehinderung sensibilisiert. 

Martina A. ist 77 Jahre alt, hat eine Sehbehinderung und hört nicht mehr gut. Sie ist vor Kurzem gestürzt und musste nun ihre Schulter operieren lassen. Im Spital fällt es ihr schwer, sich zu orientieren. Die ungewohnte Umgebung und das für sie weit entfernte

Stimmenwirrwarr machen sie ängstlich. Auch verwirrt es sie, dass täglich verschiedene Spitalmitarbeitende das Zimmer betreten und sie nicht weiss, wer vor ihr steht. Es würde ihr helfen, wenn ihr die Mitarbeitenden bei jeder Begegnung ihren Namen und ihre Funktion langsam und deutlich ins rechte Ohr sagen würden. Informationen von Ärztinnen und Ärzten versteht sie nur, wenn sich diese genügend Zeit nehmen und dank der Unterstützung von Kommunikationsassistierenden.

Mit solchen Herausforderungen wie Martina A. sehen sich rund 57'000 Menschen in der Schweiz konfrontiert. Das sind so viele wie die Stadt Biel Einwohner hat. Sie leben mit einem eingeschränkten Hör- und Sehsinn – die beiden wichtigsten Sinne, mit denen wir unsere Umwelt wahrnehmen und mit ihr kommunizieren, fallen aus. Wie das Beispiel zeigt, erleben Menschen mit dieser doppelten Sinnesbehinderung zahlreiche Barrieren im Alltag:

Die Kommunikation ist erschwert, und der Zugang zu Informationen sowie die Orientierung in nicht vertrauter Umgebung sind Hürden. Diese können betroffene Menschen aber dank spezifischer Begleitung und Unterstützung überwinden. Darauf macht die Aktion "Zu Tisch! Mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit" rund um den Tag der Taubblindheit aufmerksam. "Ist eine Pflegerin oder ein Pfleger, ein Arzt oder eine Ärztin sensibilisiert, dass eine gleichzeitige Einschränkung des Sehens und Hörens besondere Herausforderungen stellt, gelingt ein besserer Umgang mit solchen Situationen. Mit wenigen Tipps kann das Fachpersonal so geschult werden, dass ein Aufenthalt in einer Gesundheitsinstitution für eine Person mit Hörsehbehinderung kein Hindernislauf wird", sagt Nina Hug, Co-Leiterin Marketing und Kommunikation SZBLIND. Die Schweizer Organisationen für Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit fordern von den Ausbildungsstätten für die künftigen Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, dem Thema im Lehrplan mehr Beachtung zu schenken.

Sich in die Rolle von Menschen mit Hörsehbehinderung versetzen
Während der diesjährigen Aktion zum Tag der Taubblindheit am 27. Juni erhalten Auszubildende und Angestellte in 36 Mensen, Cafeterias und Kantinen von Institutionen und Ausbildungsstätten des Gesundheits- und Sozialwesens eine Kartonbrille, die eine starke Sehbehinderung simuliert. Ebenso werden ihnen Ohrstöpsel überreicht. So erleben sie auf freiwilliger Basis, wie es ist, mit Sehbehinderung und einer gleichzeitigen Einschränkung des Hörens zu essen. Der Selbstversuch steht exemplarisch für die diversen Herausforderungen, vor welchen Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit im Alltag stehen.