(pd) «Mit der Ablehnung des Projektierungskredits von 4,96 Millionen Franken bremst die bürgerliche Mehrheit von SVP/FDP im Grossen Rat die Solaroffensive auf kantonalen Gebäuden aus. Statt die Grundlage für erneuerbaren Strom, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung zu schaffen, verhindert sie bereits die notwendige Planung.» Die schreibt die Grünliberale Partei Aargau (GLP) in einer Medienmitteilung.
In der Stellungnahme der Partei heisst es weiter: «Der Projektierungskredit hätte es ermöglicht, Solarprojekte auf kantonalen Liegenschaften seriös zu planen. Erst mit dieser Planung wären belastbare Zahlen, Varianten und Prioritäten für einen späteren Entscheid über die Umsetzung möglich gewesen. Ohne Planung gibt es keine fundierten Investitionsentscheide – genau das wurde heute blockiert. Dabei ist der politische Auftrag klar: Mit dem Stromgesetz und dem Klima- und Innovationsgesetz hat die Schweizer Bevölkerung deutlich Ja gesagt zu mehr erneuerbarem Strom und höherer Versorgungssicherheit. Zudem liegt eine überwiesene Motion vor, welche den Ausbau der Photovoltaik auf kantonalen Gebäuden verlangt. Eine Potenzialanalyse hat 45 geeignete kantonale Objekte
identifiziert, die sich für eine erste Umsetzungsphase eignen würden.»
Warum die GLP ein «Ja» gefordert hat
Die GLP nennt die Gründe, weshalb sie ein «Ja» gefordert hat. Da wäre die Versorgungssicherheit: «Die Solaroffensive hätte fossile Energieimporte schrittweise durch einheimischen, erneuerbaren Strom ersetzt und die Abhängigkeit vom Ausland reduziert», schreibt die Partel. Der Kanton habe zudem eine Vorbildfunktion: «Wo der Kanton Eigentümer ist, muss er Verantwortung übernehmen. Solarenergie auf eigenen Gebäuden ist technischmachbar, wirtschaftlich sinnvoll und zentral für die Vorbildrolle des Kantons.» Die GLP argumentiert mit regionaler Wertschöpfung: «Der Ausbau erneuerbarer Energien schafft Arbeitsplätze im lokalen Gewerbe. Der Kanton selbst rechnet bis 2030 mit rund 4900 Vollzeitstellen und einer Wertschöpfung von 700 Millionen Franken im Energiebereich.»
Die GLP bleibt dran: Motion zur Umsetzung des Stromgesetzes
«Die Bevölkerung hat klar Ja gesagt zu mehr erneuerbarem Strom und mehr Versorgungssicherheit. Dass nicht einmal die Planung zugelassen wird, ist ein energiepolitischer Rückschritt», sagt Matthias Betsche, Grossrat der Grünliberalen. Die Grünliberalen lassen die «Blockade», wie die Partei es nennt, nicht stehen: Heute hat die GLP-Fraktion eine Motion eingereicht, welche den Regierungsrat verpflichtet, den kantonalen Beitrag zum Solar-Zubau gemäss Stromgesetz verbindlich sicherzustellen und dem Grossen Rat eine Umsetzungsvorlage vorzulegen. «Wenn die Mehrheit im Grossen Rat den Volksentscheid blockiert, muss der Regierungsrat aufzeigen, wie der Kanton Aargau seinen Beitrag dennoch leistet. Das schulden wir der Bevölkerung», so Betsche. Der abgelehnte Projektierungskredit wäre kein Selbstzweck gewesen, sondern die Voraussetzung für transparente und verantwortungsvolle Entscheide. Die Grünliberalen bedauern, dass diese Grundlage verweigert wurde – werden sich aber weiterhin konsequent für «eine sichere, erneuerbare Energiezukunft des Kantons Aargau einsetzen».
Motion der GLP-Fraktion vom 13. Januar 2026 betreffend Umsetzung einer Solaroffensive des Kantons Aargau
«Der Regierungsrat wird beauftragt, den kantonalen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik im Rahmen der nationalen Ausbauziele des vom Volk angenommenen Stromgesetzes verbindlich sicherzustellen und dem Grossen Rat eine Umsetzungsvorlage vorzulegen.» Die
Begründung lautet: Der Regierungsrat hat in der Botschaft zur Solaroffensive kantonale Immobilien dargelegt, dass zur Zielerreichung der energieAARGAU bis 2035 (mind. 1130 GWh neue erneuerbare Stromproduktion) PV auch auf kantonalen Gebäuden zwingend notwendig ist.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) schafft die Grundlagen, um im Inland rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen.
Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, am 9. Juni 2024 hat das Stimmvolk sie mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Stromgesetz setzt nationale, verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien (35 TWh bis 2035, 45 TWh bis 2050). Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn Kantone ihren Beitrag leisten. Der Kanton hat zudem eine gesetzliche Vorbildrolle bei der Umsetzung (energieAARGAU-Ziel «Kanton als Vorbild», KIG Art. 10). Bezogen auf die Aargauer Bevölkerung (8,4 Prozent der nationalen Bevölkerung) entspricht dies gemäss Vernehmlassungsbericht zu energieAARGAU einem Zubau von 2,9 TWh bis 2035 (ohne Wasserkraft). Berücksichtigt man den Aargauer Anteil am nationalen Ausbaupotenzial für die Solarenergie, ist dieser mit 8,1 % fast gleich hoch.
Die energieAARGAU zeigt den volkswirtschaftlichen Nutzen: bis 2030 rund 4900 Vollzeitstellen und rund 700 Millionen Franken Wertschöpfung im Bereich erneuerbare Energien.
Diese Vorlage hat insbesondere zu enthalten:
• einen Zielpfad für den PV-Zubau im Kanton (inklusive Beitrag der kantonalen Liegenschaften gemäss Vorbildziel),
• die Finanzierung und Ressourcen (Kreditvorlagen beziehungsweise Alternativmodelle wie Contracting/PPAs),
• eine Zeitplanung und Priorisierung (inklusive kantonale Immobilien),
• die Einbettung in die energieAARGAU-Ziele (Versorgungssicherheit/Winterstrom, Wertschöpfung).
Es ist Zeit, dass der Kanton seine Vorbildfunktion und Verantwortung wahrnimmt und das Erforderliche tut, damit der Kanton Aargau seinen Beitrag an die Umsetzung des Stromgesetzes leistet.