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Grüne Aargau zur Anhörung Gesundheitsgesetz (GesG)

(gruene) Die Grünen Aargau akzeptieren die vorgeschlagenen Anpassungen zum Gesundheitsgesetz (GesG); Änderung (§ 27a und § 27b), Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich – «wohl oder übel», wie sie in ihrer Medienmitteilung schreiben.

«Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte mit Höchstzahlen zu begrenzen, käme Aargauerinnen und Aargauern selber nicht in den Sinn – es wird hier auf Geheiss von «Bern» ein Überversorgungs-Problem reguliert, das in Ballungsräumen wie Basel, Genf oder Zürich existieren mag, im Kanton Aargau aber selten ist. Hierzulande wäre man froh, eine Handhabe zur Bekämpfung der Unterversorgung zu erhalten, zumal im ländlichen Raum und bei Haus- und Kinderärzten. «Bern» hat durch knappe Fristen bewirkt, dass der Regierungsrat im dringlichen Verfahren bereits eine Verordnung erlassen musste. Diese muss nun im Gesundheitsgesetz noch regularisiert werden. Die GRÜNEN akzeptieren wohl oder übel die vorgeschlagenen Anpassungen, möchten aber die Kompetenz zum Festlegen der Höchstzahlen beim Grossen Rat behalten, weil damit ein gravierender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte verbunden ist», heisst es in der Mitteilung weiter.