(gp) «Ja zur Modernisierung der Justiz – Nein zur Aufweichung der Altersgrenze bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern» – dies der Kommentar Grünen Aargau zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetz es.
Die Grünen unterstützen die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes in weiten Teilen, lehnen aber die Flexibilisierung der Altersgrenze bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern klar ab.
Begrüsst werden insbesondere die erleichterte Besetzung der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht – entscheidend seien hier Fachwissen und Verhandlungsgeschick, nicht der Wohnort – sowie die Massnahmen zur Entlastung der Gerichte durch Verfahrensübertragung und Vertretungsrecht am Obergericht.
Bei den Altersgrenzen differenzieren die Grünen: Die Anhebung von 65 auf 68 Jahren bei den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern ist vertretbar und gleicht den Aargau der Regelung beim Bund und in anderen Kantonen an. Die Flexibilisierung bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern lehnen sie hingegen ab: Zufälligkeiten beim Geburtsdatum würden über die Amtsdauer entscheiden, was unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit problematisch ist und jüngeren Personen den Zugang zum Richteramt erschwert.