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Grüne Aargau zum Richtplanpaket 1

(gp) Im Rahmen der Vernehmlassung zum Richtplan Paket 1 (GÜP 1) schreiben die Grünen Aargau in einer Medienmitteilung, dass alle Richtplankapitel auf die im neuen Sachbereich Klima formulierten Ziele auszurichten seien, da dem Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung zukomme.

Zukunftsorientierte Raumentwicklung und Mobilität
Kanton, Gemeinden und Regionalplanungsverbände sollen sich dafür einsetzen, dass die Grundbedürfnisse in den Bereichen Schule, Arbeit, Freizeit und Einkaufen zu Fuss oder mit dem Velo befriedigt werden können. Die öffentlichen Räume sollen attraktiv und klimaadaptiert gestaltet werden. Damit soll eine signifikante Reduktion der zurückgelegten Personenkilometer erreicht werden. Der Kanton soll ausserdem das autoarme/autofreie Wohnen in Zentren sowie das Carsharing fördern.
Der Fokus der Velowegplanung auf urbane Gebiete genüge nicht; auch Kernstädte, ländliche Zentren und wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) müssten für den Veloverkehr gut erreichbar sein. Es brauche auch im ländlichen Raum gut ausgebaute Veloinfrastrukturen, denn dank E-Bikes seien heute auch grössere Distanzen und schwieriges Terrain problemlos mit dem Velo machbar. Voraussetzung dafür sei ein gut ausgebautes Netz von sicheren, direkten und attraktiven Velowegen.
Die Partei der Grünen stellen unter Kapitel «Agglomerationspolitik und Politik für den ländlichen Raum» den Antrag: Die Finanzflüsse der Agglomerationsprogramme seien zu überprüfen und neu aufzuteilen zwischen Kanton und Gemeinden. Es sei ein Witz, dass bei Agglomerationsprogrammen der Kanton Bundesgelder bei Strassenprojekten in Millionenhöhe einfordern könne, die auf Förderung des Langsamverkehrs und der attraktiven Gestaltung der Siedlungszentren basierten, die aber dann von den Gemeinden vollständig selbst finanziert werden müssten. Je grösser und hochwertiger diese flankierenden Massnahmen seien, desto höher seien die Bundebeiträge für den Kanton. Das setze die Gemeinden finanziell enorm unter Druck und führe dazu, dass diese Massnahmen stark zeitverzögert oder gar nicht umgesetzt würden. Die Bundesgelder für Aggolmerationsprogramme müssten auch für die kommunalen flankierenden Massnahmen den Gemeinden zur Verfügung stehen.

Biodiversität ist Grundlage allen Lebens und Wirkens
Etwas erstaunt nimmt die Partei der Grünen zur Kenntnis, dass im Kapitel G 4 «Anpassungen des Richtplans»: die Biodiversitätsstrategie Schweiz (2012) und der dazugehörige Aktionsplan Biodiversität (2017) noch immer als Grundlage des Richtplanes fehlt und auch in der vorliegenden Revision nicht aufgenommen werden soll. Dies sei unbedingt zu korrigieren. Die grünen: «Die Biodiversität ist Grundlage allen Lebens und Wirkens und steckt in einer veritablen Notlage. Um im Rahmen des Richtplanes aktiv agieren zu können ist die Aufnahme der Strategie Biodiversität Schweiz wichtig. Die daraus hervorgehende Planung der sog. Ökologische Infrastruktur ist im Kanton Aargau soweit fortgeschritten, dass sie als raumwirksame Aufgabe im Richtplan aufgenommen werden muss.»
Der quantitative Schutz der Fruchtfolgeflächen, wie in der aufliegenden Richtplanvernehmlassung vorgeschlagen, kann die Partei der Grünen unterstützen. Warum allerdings nicht die effektiv im Aargau vorhandenen 40'300 ha FFF im Richtplan verzeichnet würden sondern nur die Sachplan FFF des Bundes verlangten 40‘000 ha, sei nicht akzeptabel. Ebenso erachtet die Partei der Grünen das in der Richtplanvernehmlassung vorgeschlagene Vorgehen, dass aus dem Baugebiet entlassene Flächen nicht definitiv der Landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeschlagen würden, sondern als «Nichtbauzone» geführt und eventuell regional wieder als Bauzonen verwendet werden könnten. Das entspreche nicht der raumplanerischen Innenentwicklung und fördere weiterhin die Zersiedlung der Landschaft.

Fossilfreie Energieversorgung
Die gesamte Energieversorgung sei bis spätestens 2050 auf Energiequellen umzustellen, die 100% erneuerbar seien und keine Treibhausgase emittierten. Dazu seien alle raumrelevanten Entscheidungen auf Suffizienz sowie Energie- und Ressourceneffizienz auszurichten. Entsprechend diesen Zielsetzungen müsse der Kanton Aargau in seinem Richtplan den Ausstieg aus den fossilen Energien bis spätestens 2050 planen und koordinieren.
Der Sachbereich Energie sei dazu ungenügend. Darum fordern die Grüne Aargau unter anderem ein eignes Kapitel für die Photovoltaik, die laut Energieperspektive 2050+ des Bundes 40 Prozent unserer Stromversorgung produzieren soll, ein Geothermie-Potentialkataster, die CO2-Abscheidungspflicht für Grossanlagen inklusive Planung der Transportinfrastruktur (Pipeline), ein Verbot neue Gebiete mit Erdgas zu versorgen, eine koordinierte Stilllegungs- und Rückbauplanung von Gasnetzen, ein Verbot Erdgas zu gewinnen, die Koordination von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Gasen und die Pflicht eine kommunale oder regionale Energieplanung zu erstellen.