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Grüne Aargau zu Spitalgesetz-Revision: Vieles richtig – aber drei Punkte müssen korrigiert werden

(gp) Die Spitalgesetz-Revision setzt Vorgaben der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 um, und vieles davon tragen die Grünen Aargau mit. In drei Punkten fordern sie aber Nachbesserungen: Die Tür zum Ausverkauf der Kantonsspitäler soll wieder geschlossen werden; auch ambulante und pflegerische Leistungserbringer sollen direkt von gemeinwirtschaftlichen Leistungen profitieren können; und der angekündigten Effizienz muss ein erkennbarer Bürokratieabbau folgen. 


Kein Ausverkauf der Kantonsspitäler 
Die Grünen lehnen den Verkauf der kantonseigenen Spitäler ab. Die verfassungsmässige Verantwortung des Kantons für die medizinische Versorgung bleibt bestehen – ob er Eigentümer ist oder nicht. Wer Aktien veräussert, verliert Steuerungsmöglichkeiten, ohne die Verantwortung loszuwerden. «Die Regierung will ihre Verantwortung für die kantonseigenen Spitäler auf Private abschieben können, muss dann aber im Krisenfall die Versorgung sicherstellen. Die Verkaufsoption ist ein Schönwetterkonstrukt und gefährdet die Versorgungssicherheit», sagt Grünen-Grossrat Severin Lüscher, Mitglied der Gesundheitskommission. 
Besonders fragwürdig: Bis zu 30 Prozent der Aktien soll der Regierungsrat im Alleingang veräussern können. Wenn Spitalaktien überhaupt verkauft werden sollen, so die Grünen, müsse jeder Verkauf vom Parlament genehmigt werden.


Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) einheitlich regeln 
Geht es nach der Regierung, sollen weiterhin ausschliesslich Spitäler von den GWL profitieren. Im Zuge der Ambulantisierung sollen aber auch ambulante und pflegerische Leistungserbringer direkt davon profitieren können. Das Beispiel der Stiftung Hometreatment Aargau zeigt das Problem: Werden GWL über ein Spital als Durchlaufgefäss abgewickelt, gibt es viel administrativen Reibungsverlust. Die Grünen fordern deshalb, dass ambulante und pflegerische Leistungserbringer direkten Zugang zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhalten – ohne Umweg über ein Spital.


Effizienz versprochen – Bürokratie geliefert 
Die GGpl 2030 verspreche Effizienz und schlanke Prozess, so die Grünen weiter. Die Vorlage liefere das Gegenteil: Standortbewilligungen, neue Meldepflichten und ein erweitertes Leistungsauftragscontrolling erzeugten zusätzlichen Aufwand bei Spitälern und Verwaltung. Die Grünen erwarten, dass die Regierung in der Botschaft an den Grossen Rat konkret aufzeigt, wo der Aufwand für die Spitäler im Gegenzug reduziert wird. 
Wenn Spitäler ohnehin neue Betriebskonzepte einreichen müssen, sollen diese Konzepte auch dort weiter gefasst werden, wo es inhaltlich Sinn ergibt: Ein zeitgemässes Spital-Betriebskonzept gibt nicht nur über Qualität und Hygiene Auskunft, sondern auch über den Umgang mit Umwelt, Emissionen und natürlichen Ressourcen.