(gp) Der Kanton Aargau ist einer der wenigen Kantone, der die Sportförderung bisher nur auf Verordnungsstufe geregelt hat. Mit dem Sportgesetz soll diese Lücke endlich geschlossen werden.
Sport verbindet Generationen und Kulturen, fördert die soziale Kompetenz, steigert die Lebensqualität der Bevölkerung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sport und Bewegung sind für die Gesundheit und das Wohlbefinden sowie für die Freizeitgestaltung und die soziale Integration der Bevölkerung von grosser Bedeutung. Die Förderung von Sport und Bewegung ist eine Aufgabe von öffentlichem Interesse. Die Grünen begrüssen die neue Gesetzgebung. Die Sportinfrastruktur müsse dem Bevölkerungswachstum angepasst werden. Hier ständen Kanton und Gemeinden gemeinsam in der Pflicht. Mit der Förderung von regionalen Sportanlagenkonzepten werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Sport ein regionales Thema sei und entsprechend regional koordiniert werden müsse.
Die Verankerung sportethischer Grundsätze wie Fairness, Sicherheit, Gleichbehandlung, Integration und Inklusion sowie die Bekämpfung von Doping und physischer und psychischer Gewalt seien wichtig. Die Bindung der Förderung an diese Prinzipien sei grundsätzlich richtig, die geplante Umsetzung würden die Grünen im Rahmen der Vernehmlassung im Detail prüfen.
Die Finanzierung der Sportförderung soll in Zukunft nicht mehr ausschliesslich über den Swisslos-Sportfonds möglich sein, sondern für Projekte von besonderem Interesse auch über ordentliche Mittel erfolgen können. Damit wird die Verlässlichkeit der Sportförderung erhöht, was für die Grünen eine klare Verbesserung gegenüber der bisherigen Handhabung darstellt.
Die Fokussierung auf den Breitensport und die Nachwuchsförderung sei richtig. Im Bereich des Nachwuchsleistungssports soll eine angemessene Förderung im Rahmen der schulischen und beruflichen Ausbildung gesetzlich verankert und damit verbessert werden, was die Grünen sehr begrüssen.