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Grüne Aargau: Abbruchprämien – Beteiligung der Gemeinden ein «No-Go»

(gp) Die Grünen Aargau begrüssen das Instrument einer Abbruchprämie zur qualitativen Aufwertung der Landschaft. Gebäude ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr für den Erhalt der Landschaft genutzt werden, werden oft zweckentfremdet (z.B. als Camperunterstände) oder dem Zerfall überlassen. Dies führt zu unerwünschten Auswirkungen mit negativen Folgen für das Landschaftsbild.

Finanzierung: Kanton muss Verantwortung übernehmen
Für die Grünen ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinden ein «No-Go». Der Kanton ist für Bauten ausserhalb der Bauzonen zuständig. Die Gemeinden haben in diesen Verfahren kein Mitspracherecht und werden als Behörde nur administrativ belastet. Sie leisten damit bereits finanziell und ressourcenmässig ihren Beitrag. Kurz gesagt: Wer befiehlt, zahlt auch.
  

Gleichbehandlung der Landwirtschaft
Die Grünen fordern eine Gleichbehandlung der Landwirtschaft. Es sei fragwürdig, dass bei landwirtschaftlichen Gebäudeabbrüchen eine Abbruchprämie bezahlt werde, auch wenn am gleichen Standort ein Ersatzbau entstehe. Diese Bevorzugung werfe Fragen auf: Warum soll die Landwirtschaft von Abbruchprämien profitieren, wenn dann keine Reduktion von Bauten ausserhalb der Bauzone stattfindet? Hier brauche es klare und faire Kriterien. Eine Ungleichbehandlung nähre Narrative einer ungerechtfertigten Subventionierung und Überprivilegierung.

Schutz historischer Bauten: Keine pauschalen Abbrüche
Bei der Sprechung von Abbruchprämien sei besonders zu prüfen, ob es sich bei den betroffenen Gebäuden um historisch gewachsene und traditionell verwurzelte Bauten handle. In solchen Fällen soll eein Fortbestand mit angepasster Nutzung geprüft werden.

Prioritäten setzen: Neubauverhinderung vor Abbruchförderung
Die Massnahme könne zur wünschenswerten Trennung von Bau- und Nichtbauzone beitragen, den Landschaftswert steigern und somit die Standortattraktivität des Aargaus erhöhen. Die Grünen sind jedoch der Meinung, dass die neu einzuführende Abbruchprämie nur ein kleiner Baustein für einen sorgsamen Umgang mit unserer Landschaft ist. Priorität müsse weiterhin die konsequente und sorgfältige Prüfung von Neubaugesuchen ausserhalb der Bauzone haben.