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Grossratskommission verabschiedet Änderungen im Krankenversicherungsgesetz – Rückerstattung von zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen

(pd) Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) begrüsst die Anpassungen im Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) zur Schaffung einer genügenden rechtlichen Grundlage für die direkte Rückforderung von zu Unrecht ausgerichteten Prämienverbilligungen.

Zudem sollen Zahlungsunfähige nicht mehr auf der Liste der säumigen Versicherten geführt werden. Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes Aargau werden zudem die Anforderungen für den nötigen Datenzugriff gesetzlich geregelt.
Die Anpassung des Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) ermöglicht der Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA Aargau), zu Unrecht ausbezahlte Prämienverbilligungen direkt vom Krankenversicherer zurückzufordern. Dieses Vorgehen ist schweizweit bereits flächendeckend etabliert.

Liste der säumigen Versicherten
Zahlungsunfähige Versicherte, gegen welche ein oder mehrere Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eines Krankenversicherers vorliegen, sollen zukünftig nicht mehr auf die Säumigenliste aufgenommen werden.
Datenzugriff bei Beziehenden von Ergänzungsleistungen Die Umsetzung der schweizweiten Einführung einer Vermögensschwelle bei den Ergänzungsleistungen bedarf der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zum Datenzugriff bei Beziehenden von Ergänzungsleistungen. Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes Aargau werden die Anforderungen gesetzlich geregelt.
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat die Vorlage diskutiert. Die Kommissionsmitglieder unterstützen die entsprechenden Gesetzesanpassungen und stimmen den Anträgen des Regierungsrats einstimmig und ohne abweichende Anträge zu.
Das Geschäft wird voraussichtlich im April 2022 im Grossen Rat behandelt.