(pd) Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) diskutierte die Postulate "Sozialer Frieden in der Sozialhilfe bewahren" und "Motivation statt Sanktion". Die Kommission GSW folgte nach Prüfung des ausführlichen Analyseberichts dem Antrag des Regierungsrats auf Abschreibung der beiden Postulate.
In den Jahren 2017 und 2018 überwies der Grosse Rat zwei Motionen zur Höhe der Sozialhilfe als Postulate. Einerseits sollte der soziale Frieden in der Sozialhilfe bewahrt werden. Dieses Postulat verlangt, dass der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe sowie die anrechenbaren Wohnkosten in Abhängigkeit der Anzahl Steuerjahre oder AHV-Beitragsjahre differenziert werden. Das zweite Postulat verlangt andererseits die Prüfung, den Grundbedarf für alle Sozialhilfebeziehenden auf das Existenzminimum zu reduzieren.
Analysebericht führt zu Abschreibung der Postulate
Der umfassende Analysebericht des Regierungsrats beinhaltet unter anderem eine Evaluation der vergangenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Sozialhilfebereich, eine Prüfung der Vereinbarkeit der Postulatsinhalte mit übergeordnetem Recht sowie eine Darstellung der möglichen Auswirkungen einer Umsetzung der Postulate. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Forderungen verschiedene verfassungsmässige Grundrechte tangieren würden. Weiter bleibe die Situation spezifischer Bevölkerungsgruppen, für die in der Bundesverfassung und in internationalen Übereinkommen besondere Rechtsnormen gelten, unbeachtet. Für eine Umsetzung der Postulate wären zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen einzuführen, was zu erhöhtem Verwaltungsaufwand im Vollzug und zur rechtlichen Unsicherheit führen würde.
Die Kommissionsmitglieder erachten den möglichen Nutzen der vorgeschlagenen Systemwechsel als nicht in einem effizienten Verhältnis zu den erwarteten Kosten und Aufwendungen einer Umsetzung stehend.
Die Kommissionsmitglieder folgen einstimmig dem Antrag des Regierungsrats, die Umsetzung beider Postulate auf Grundlage des fachlichen Analyseberichts abzuschreiben.
Das Geschäft wird voraussichtlich im April im Grossen Rat behandelt.