(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) heisst die Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) sowie des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) in erster Beratung gut.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 12. Dezember mit der Sicherung der beruflichen Vorsorge befasst. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hatte bereits im Rahmen eines Mitberichts vorgängig dazu Stellung genommen, nicht aber grundsätzlich darüber abgestimmt.
Geplante Massnahmen des Organisationsgesetzes
Bedingt durch die Senkung des Umwandlungssatzes ab dem Jahr 2022 durch den Vorstand der Aargauischen Pensionskasse (APK) fällt das planmässige Leistungsniveau auf nur noch 55 Prozent des versicherten Lohns. Bis in das Jahr 2018 betrug dieses noch 65 Prozent. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus der 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht.
Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers anteilsmässig zu erhöhen. Zudem wird eine Senkung des Koordinationsabzugs vorgeschlagen. Dadurch sollen auch Angestellte mit geringen Pensen oder tiefen Löhnen besser versichert werden. Der Regierungsrat plant Einmaleinlagen für aktiv versicherte Personen im Alter von über 50 Jahren.
Dekret über die APK
Die Änderungen des Organisationsgesetzes wurden ohne weitere Anträge von einer grossen Mehrheit gutgeheissen. Das Dekret über die APK wird erst in der zweiten Beratung zur Genehmigung unterbreitet. Der vorliegende Entwurf warf jedoch bereits einige Fragen auf. Der Regierungsrat wurde gebeten, auf die zweite Beratung beziehungsweise die Beratung des Dekrets hin Stellung zu nehmen, was eine Herabsetzung des Alters für Spargutschriften von 20 auf 18 Jahre oder allenfalls auch die Streichung oder Herabsetzung der Spargutschriften für Mitarbeitende im Alter von 66 bis 70 Jahren zur Folge hätte. Ebenso wünscht die Kommission AVW Auskunft über die Auswirkungen, wenn die Sanierungsmassnahmen der Unterdeckung mit Beiträgen des Kantons und der Mitarbeitenden zu je 50 Prozent finanziert würden. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass sich der Kanton Aargau als Arbeitgeber mit 60 Prozent an diesen Beiträgen beteiligt. Weiter wurde verlangt, es sei aufzuzeigen, wie verhindert werden kann, dass Personen übermässig von der Einmaleinlage profitieren können, wenn sie sich bereits vollumfänglich in die zweite Säule eingekauft haben. Auch eine Abstufung der Einmaleinlagen auf 1,5 Prozent ab Alter 60 beziehungsweise 0,5 Prozent ab Alter 55 wurde angeregt.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Januar über die Änderungen des Organisationsgesetzes befinden. Das Dekret über die APK wird dem Grossen Rat erst in zweiter Beratung zur Genehmigung vorgelegt.