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GrenzgängerInnen: Themen Homeoffice und Digitalisierung

(pd) Eurodistrict Basel und der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) erreichen eine Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für GrenzgängerInnen.

Homeoffice und digitalisierte Verfahren sind für GrenzgängerInnen und ihre Arbeitgeber herausfordernd: Gesetzliche Regelungen, vor allem bezüglich Sozialversicherung und Steuerrecht, hinderten GrenzgängerInnen bisher daran, von dieser Möglichkeit im gleichen Umfang wie ihre KollegInnen Gebrauch zu machen.
Bislang wurden ArbeitnehmerInnen im Wohnsitzland sozialversichert, wenn mehr als 25 Prozent im Homeoffice gearbeitet wurde. Während der Corona-Pandemie galt eine Sonderregelung und das Homeoffice wurde – auch für GrenzgängerInnen – zur neuen Normalität.
Um nach der Pandemie eine Ungleichbehandlung von GrenzgängerInnen beim Homeoffice zu verhin-dern, formulierten der Trinationale Eurodistrict Basel (TEB) und andere grenzüberschreitende Organisati-onen die Forderung nach einer zeitgemässen Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Er engagierte sich zu diesen Themen in der Arbeitsgruppe zum AGZ, die mit den zuständigen Ministerien in Paris und Berlin eine Lösung fand.
Das neue Abkommen ermöglicht GrenzgängerInnen nun dauerhaft bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice erbringen zu können – ohne dass sich etwas an der Sozialversicherungssituation ändert. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Juli 2023.
«Die Zeit war reif für diesen Schritt und wir sind sehr erfreut, dass nun praxisgerechte und zeitgemässe Regelungen gefunden werden konnten. Die Gleichbehandlung von GrenzgängerInnen und ihren KollegInnen beim Thema Homeoffice trägt dazu bei, die Integration und Zusammenarbeit zwischen Ländern zu fördern», zeigte sich Marion Dammann, Landrätin des Landkreises Lörrach zufrieden. Sie dankte auch den kooperierenden Partnern in den Ministerien. Dammann fungiert als Berichterstatterin für dieses Thema im AGZ und präsentierte die Problematik vor den französischen und deutschen Ministerien.
Mit diesem Ergebnis ist die Arbeit des TEB im AGZ nicht abgeschlossen: In der kommenden Sitzung im Oktober präsentiert Dammann eine weitere Beschlussempfehlung des TEB zur Verbesserung der digitalen Verwaltungsverfahren für grenzüberschreitende Sachverhalte.