Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
18.2 °C Luftfeuchtigkeit: 96%

Dienstag
16 °C | 28 °C

Mittwoch
12.3 °C | 25.9 °C

GLP Aargau: Wärmepumpen einfacher bauen

(glp) Mit dem neuen Baugesetz können Wärmepumpen einfacher gebaut werden. Danke einer GLP-Motion, wie die Partei in einer Medienmittelung schreibt.

Das neue Baugesetze erlaubt den Bau von Wärmepumpen im Strassenunterabstand und beschleunigt so die Energiewende
Am 29. März 2024 hat die GLP eine Motion (24.100) eingereicht, die fordert, dass Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand einfacher bewilligt werden können. Im neuen Baugesetz musste der Regierungsrat den Paragrafen 67a gegen seinen Willen entsprechend anpassen.
Die Umstellung von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme muss vorangetrieben werden. Gerade bei bestehenden Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern spielen Wärmepumpen dabei eine zentrale Rolle. Häufig befinden sich die bisherigen Heizsysteme auf der Strassenseite. Eine Platzierung der neuen Wärmepumpe am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kann deshalb unnötigen Erschliessungs- und Bauaufwand vermeiden.
Heute sind Gemeinden bei Ausnahmebewilligungen im Strassen-Unterabstand vielfach zurückhaltend. Gleichzeitig ist in vielen Wohnquartieren kaum absehbar, dass die betroffenen Flächen künftig tatsächlich für Strassenverbreiterungen oder andere Projekte benötigt werden.
Die GLP Aargau forderte deshalb eine pragmatische Lösung: Wärmepumpenanlagen sollen im Baugesetz ausdrücklich als mögliche Ausnahme aufgeführt werden. Gemeinden sollen entsprechende Bewilligungen gegen einen Beseitigungsrevers einfacher erteilen können, auch für Erdsonden von Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Damit wird ein unnötiges Hindernis beim Ersatz fossiler Heizungen beseitigt, ohne die langfristigen Interessen des Strassenraums aufzugeben. Die GLP Aargau leistet so einen konkreten Beitrag, damit die Energiewende auch bei bestehenden Gebäuden schneller vorankommt.
Neuer Paragraf 67a: 1 Für untergeordnete Bauten und Anlagen, wie namentlich Klein- und Anbauten, sowie für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen kann eine erleichterte Ausnahmebewilligung betreffend Abstände gegenüber Strassen oder Baulinien erteilt werden, […] wenn kein überwiegendes, aktuelles öffentliches Interesse entgegensteht.