(glp) Die GLP Aargau begrüsst die vorgeschlagene Revision des Personalgesetzes. Es sei richtig und wichtig, das Personalreglement den heutigen Anforderungen einer modernen, fairen und transparenten Arbeitswelt anzupassen. Gute Anstellungsbedingungen seien zentral, um qualifizierte Fachkräfte für den Kanton zu gewinnen und zu halten.
Für die GLP ist klar: Alle beim Staat angestellten Personen sollen unter fairen und gleichberechtigten Arbeitsbedingungen tätig sein können – sei es im Stundenlohn, in projektbefristeten oder unbefristeten Anstellungsverhältnissen. Die vorgesehenen Regelungen zur Flexibilisierung, Professionalisierung und Vereinheitlichung der Prozesse im Personalwesen sind aus Sicht der Partei grundsätzlich sinnvoll.
Gleichzeitig mahnt die GLP, dass der Kanton keine strukturellen Besserstellungen gegenüber der Privatwirtschaft schaffen darf. Staatliche Arbeitsbedingungen sollen attraktiv, aber weiterhin verantwortungsvoll und finanzierbar bleiben.
«Wir wollen ein modernes Personalrecht, das den Kanton als Arbeitgeber zukunftsfähig macht. Faire und transparente Anstellungsbedingungen dienen sowohl den Mitarbeitenden wie auch der Qualität unserer öffentlichen Leistungen. Dabei ist uns wichtig, dass der Kanton nicht zum Arbeitgeber mit Sonderprivilegien wird, sondern sich an zeitgemässen Standards orientiert – ohne die Privatwirtschaft zu überholen», sagt Manuela Ernst, Grossrätin GLP.
Die GLP wird sich in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass die Revision folgende Grundsätze konsequent berücksichtigt:
✔ Faire, gleichberechtigte Arbeitsbedingungen für alle kantonalen Mitarbeitenden
✔ Verhältnismässige Lohn- und Sozialleistungen, orientiert an Schweizer Arbeits- und Versicherungsstandards
✔ Keine Übervorteilung gegenüber der Privatwirtschaft, damit der Arbeitsmarkt nicht verzerrt wird
✔ Hohe Transparenz, klare Verfahren und moderne Personalinstrumente
✔ Sorgfältiger Umgang mit öffentlichen Mitteln