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GLP Aargau unterstützt Revision des EG StPO – fordert aber klare Verantwortlichkeiten

(glp) Die Grünliberalen Aargau begrüssen die Revision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung grundsätzlich. Die Vorlage modernisiert bewährte Strukturen, schafft mehr organisatorische Flexibilität und kann zu einer effizienteren Strafverfolgung beitragen. Gleichzeitig fordert die GLP klare Verantwortlichkeiten, verhältnismässige Datenzugriffe und einfach verständliche gesetzliche Regeln.

Positiv beurteilt die GLP insbesondere, dass die bestehende Organisation der Staatsanwaltschaft beibehalten wird. Auch die breitere Rekrutierung von qualifizierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie eine klarere Aufgabenteilung können dazu beitragen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und vorhandene Ressourcen besser einzusetzen.

Skeptischer ist die GLP bei einzelnen institutionellen und datenschutzrechtlichen Fragen. Co-Leitungen sollen grundsätzlich möglich sein. Gerade bei der Oberstaatsanwaltschaft muss aber eindeutig geregelt bleiben, wer die fachliche und institutionelle Letztverantwortung trägt. Entscheidkompetenzen, Weisungsrechte und die Vertretung nach aussen dürfen durch eine Mehrfachleitung nicht verwischt werden.

Kritisch beurteilt die GLP zudem die vorgeschlagene Regelung zur Meldepflicht von Mitarbeitenden des Kantons und der Gemeinden. Die vorgesehene Formulierung ist aus Sicht der Grünliberalen zu kompliziert und droht statt mehr Rechtssicherheit neue Abgrenzungsfragen zu schaffen. Die Meldepflicht sollte klar, verständlich und auf das tatsächlich Notwendige beschränkt werden.

«Eine moderne Strafverfolgung braucht effiziente Strukturen und genügend qualifiziertes Personal. Ebenso wichtig sind aber klare Verantwortlichkeiten, Datenschutz und verständliche Gesetze. Effizienz und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden», hält die Lukas Huber, Grossrat der GLP Aargau fest.