(glp) Die GLP Aargau begrüsst die Totalrevision des Gemeindegesetzes. Das über 40 Jahre alte Gesetz wird damit an die heutigen Anforderungen angepasst und insbesondere den Entwicklungen in der Digitalisierung Rechnung getragen.
Die GLP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und die Mehrheit der vorgeschlagenen Neuerungen. Positiv beurteilt sie insbesondere die bessere Systematik des Gesetzes sowie die Aufnahme verschiedener heute gelebter Praxen.
Bei einzelnen Bestimmungen sieht die GLP jedoch Klärungs- und Verbesserungsbedarf. Kritisch beurteilt sie die vorgesehene Rügepflicht bei Gemeindeversammlungen. Es ist aus Sicht der GLP kaum realistisch, dass Stimmberechtigte in einer laufenden Debatte allfällige Verfahrensfehler sofort rechtsgenüglich rügen können.
Ebenfalls kritisch hinterfragt die Partei das vorgesehene Quorum von lediglich 10 Prozent der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Für breit abgestützte demokratische Entscheide erscheint dieser Wert zu tief.
Offene Fragen bestehen zudem bei den Voraussetzungen für direkte Urnenabstimmungen, der Kompetenzsumme des Gemeinderats sowie der künftigen Rolle der Finanzkommission. Auch bei der vorgesehenen Übertragung des Strafbefehlsverfahrens an die Staatsanwaltschaft fordert die GLP präzisere gesetzliche Formulierungen.
Insgesamt beurteilt die GLP Aargau die Revision positiv. Der Regierungsrat ist jedoch aufgefordert, die offenen Fragen im weiteren Gesetzgebungsprozess zu klären und einzelne Bestimmungen zu präzisieren.