(glp) Die GLP Aargau begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen der Gerichtsorganisation und der Schlichtungsbehörden grundsätzlich. Die Vorlage enthalte verschiedene praxisnahe Verbesserungen für einen effizienten und zeitgemässen Justizbetrieb, schreibt die Partei in ihrer Medienmitteilung.
Die Möglichkeit, nebenamtliche Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht in Ausnahmefällen von der Wohnsitzpflicht zu befreien, wird unterstützt. Grundsätzlich soll der Wohnsitz jedoch weiterhin im Kanton Aargau liegen. Skeptisch beurteilt die GLP die vorgesehene Flexibilisierung der Altersgrenze für nebenamtliche Richterinnen und Richter. Die Altersgrenze von 70 Jahren sollte grundsätzlich eingehalten werden.
Klar befürwortet wird hingegen die Anhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Richterinnen und Richter von 65 auf 68 Jahre. Ebenso unterstützt die GLP die Möglichkeit, Gerichtsfälle bei ausserordentlicher Geschäftslast oder bei Ausständen einem anderen Bezirksgericht zuzuweisen.
Auch die gegenseitige Vertretung von Oberrichterinnen und Oberrichtern innerhalb derselben Kammern wird als sinnvoll erachtet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Effizienz der Verfahren nicht leidet und eine sorgfältige Übergabe erfolgt. Insgesamt unterstützt die GLP Aargau die Vorlage und die damit verbundene Weiterentwicklung der kantonalen Justizorganisation.