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GLP Aargau begrüsst Lehrpersonen-Revision, fordert jedoch Augenmass bei Lohnabzügen

(glp) Die GLP Aargau begrüsst die Stossrichtung der Revision der Anstellungs- und Lohnbedingungen für Lehrpersonen. Eine stärkere Differenzierung nach Ausbildungsstand ist richtig. Gleichzeitig braucht es Augenmass, damit bewährte Lehrpersonen und PH-Studierende nicht aus dem System gedrängt werden.

Den vorgesehenen Lohnabzug von 15 Prozent für nicht voll- oder teilqualifizierte Lehrpersonen unterstützt die GLP grundsätzlich. Bei langjähriger erfolgreicher Unterrichtstätigkeit oder weit fortgeschrittener Nachqualifikation sollte jedoch eine Differenzierung möglich sein. «Qualifikation soll sich im Lohn widerspiegeln. Gleichzeitig dürfen wir erfahrene Lehrpersonen nicht allein aufgrund eines Stellen- oder Funktionswechsels vor einen erheblichen Lohneinbruch stellen», sagt Grossrat Markus Lang.
Besonders kritisch beurteilt die GLP den 15-prozentigen Lohnabzug für PH-Studierende vor Abschluss des Grundstudiums. Diese übernehmen wichtige Stellvertretungen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des Unterrichts. «Es wäre kontraproduktiv, wenn ausgerechnet jene Studierenden finanziell bestraft werden, die bereits heute mit Stellvertretungen helfen, den Lehrpersonenmangel abzufedern», so Makrus Lang. Die GLP fordert deshalb eine Sonderregelung für Stellvertretungen oder die Anwendung des reduzierten Lohnabzugs von fünf Prozent bereits vor Abschluss des Grundstudiums.
Die GLP fordert schliesslich, die Auswirkungen der Revision nach drei bis fünf Jahren zu evaluieren, insbesondere mit Blick auf Nachqualifikationen, Rekrutierung und Personalfluktuation.
Markus Lang: «Die Revision setzt wichtige Impulse für mehr Qualifikation. Entscheidend ist aber, dass sie gleichzeitig praxistauglich bleibt und die vorhandenen personellen Ressourcen an unseren Schulen sichert.»