(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht betreffend bewilligungsfreien Verkaufstagen an Sonntagen.
Seit 15 Jahren besteht nach eidgenössischem Arbeitsgesetz die Möglichkeit, dass Kantone vier Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an welchen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Im Kanton Aargau gab es bis anhin lediglich zwei bewilligungsfreie Verkaufstage. Mit der geplanten Änderung soll es den Gemeinden möglich sein, auf Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag zu bestimmen, solange dieser ausserhalb der Adventszeit liegt und nicht auf einen kantonalen Feiertag oder auf den 1. August fällt.
Der AGV hat in der Vernehmlassung begrüsst, dass jede Gemeinde für sich und ihr Gemeindegebiet selbständig einen Verkaufssonntag festlegen kann. Dadurch werden flexible, regionale Lösungen zustande kommen. Den Gemeinden sollte jedoch mehr Spielraum eingeräumt werden. So sollte es den Gemeinden je nach regionalen Bedürfnissen möglich sein, den Verkaufssonntag auch auf einen Feiertag oder in die Adventszeit zu legen.