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Geschlossene Zahnarztpraxis: Keine weitere Ansteckung mit einer Infektionskrankheit

(pd) Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat Anfang April 2023 eine Zahnarztpraxis in Birr wegen gravierender Hygienemängel geschlossen und den Patientinnen und Patienten empfohlen, sich auf verschiedene Infektionskrankheiten testen zu lassen. In der Folge wurde ein Fall von Hepatitis C festgestellt, bei dem Ort und Zeitpunkt der Ansteckung nicht zu eruieren war. Weitere Fälle sind nicht aufgetreten.

Bei einer Kontrolle der Zahnarztpraxis hatte der Kantonszahnärztliche Dienst Anfang April 2023 gravierende Hygienemängel (ungenügende Sterilisation der Instrumente) festgestellt. In Absprache mit medizinischen Experten hat die Abteilung Gesundheit sämtliche Patientinnen und Patienten, die seit Bestehen der Hygienemängel in der Praxis zahnärztlich behandelt worden waren, brieflich informiert und ihnen empfohlen, sich auf Hepatitis B und C sowie HIV testen zu lassen. Der Abteilung Gesundheit wurde in der Folge ein positiver Fall von Hepatitis C gemeldet, wobei Ort und Zeit der Infektion nicht zu eruieren sind. Weitere Fälle wurden nicht festgestellt. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Kosten für alle 175 zugeschickten Rechnungen der Tests übernommen.
Als Sofortmassnahme nach der Entdeckung der Hygienemängel hat die Abteilung Gesundheit am 3. April die Schliessung der Praxis angeordnet, um eine weitere Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu verhindern. Die Schliessung erfolgte im Einvernehmen mit dem Zahnarzt. Gleichzeitig hat die Abteilung Gesundheit dem Zahnarzt die Berufsausübungsbewilligung entzogen.
Das DGS hatte zudem wegen mutmasslicher erheblicher Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten Strafanzeige gegen den Zahnarzt erhoben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.