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Friedensrichter-Ersatzwahl im Kreis V des Bezirks Baden

(pd) Für die Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis V des Bezirks Baden ist heute Freitag, 22. September, 12.00 Uhr die Anmeldefrist abgelaufen. Das Amt kann voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.

Im Kreis V des Bezirks Baden (Gemeinden Bellikon, Birmenstorf, Fislisbach, Gebenstorf, Künten, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Turgi, Wohlenschwil) wurde infolge einer Demission die Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 auf den 19. November 2023 ausgeschrieben. Innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist bis heute Freitag, 22. September 2023, 12.00 Uhr ist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau folgende Kandidatur fristgerecht eingereicht worden: • Smokvina-Brand Jasmina, Baden (Grüne)
Da für die Ersatzwahl nicht mehr Kandidaturen vorliegen, als Sitze zu vergeben sind, wird am Mittwoch, 27. September 2023 im kantonalen Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Anmeldungen eingereicht werden können. Die Nachmeldefrist endet am Montag, 2. Oktober 2023, 12.00 Uhr. Sollten bis dahin keine weiteren Anmeldungen eingehen, wird die angemeldete Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt und es findet am 19. November 2023 keine Urnenwahl statt.