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Frauenzentrale Aargau fordert: «Familienergänzungsleistungen jetzt»

(pd) Die Frauenzentrale Aargau ist bestürzt über den Vorschlag des Regierungsrates, die Familienergänzungsleistungen im Kanton Aargau nicht einzuführen, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt:

Am 5. November 2019 hat der Grosse Rat ein Postulat überwiesen, das die Prüfung der Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien verlangte. Der Regierungsrat sieht die geforderten Familienergänzungsleistungen in der Zuständigkeit der Gemeinden und nicht in der Kompetenz des Kantons. Aus Sicht der betroffenen Gemeindeverbände wäre die rein kommunale Finanzierung jedoch nicht tragbar. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Einführung von Familienergänzungsleistungen abzulehnen. Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien existieren zurzeit in fünf Schweizer Kantonen: Genf, Solothurn, Tessin, Waadt und Freiburg. Familienergänzungsleistungen dienen dazu, den Bedarf des Kindes oder der gesamten Familie zu decken. Die Berechnung der Leistungen ist dabei angelehnt an jene der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Ein Anspruch auf Familienergänzungsleistungen besteht grundsätzlich dann, wenn das Haushaltseinkommen die anerkannten minimalen Lebenskosten des Haushalts nicht deckt.
Die Frauenzentrale ist täglich in Kontakt mit Familien, die ihre Lebenshaltungskosten nicht oder nur ungenügend decken können. Die Frauenzentrale Aargau fordert, dass alle Kinder im Aargau die gleichen Chancen haben. "Die Familienergänzungsleistungen müssen auf der politischen Agenda bleiben."