(fdp) In der öffentlichen Diskussion werden laufend neue Forderungen nach zusätzlichen Steuern und Subventionen laut. Das verschärft die finanziellen Probleme des Kantons, statt dass die Kantonsfinanzen entlastet werden. Die FDP stellt sich gegen diese Entwicklung und reichte an der Landratssitzung vom 30. Mai 2024 eine Vorstossreihe zur Überprüfung von Staatsbeiträgen und für eine voraussehbare, faire und bezahlbare Steuerbelastung ein, wie die Partei in ihrer Medienmitteilung schreibt.
"Neue Steuern sollen vermieden werden, stattdessen sollen die vorhandenen finanziellen Mittel haushälterisch gut genutzt werden. So soll die Einkommenssteuerreform endlich an die Hand genommen und die Handänderungssteuer als untaugliche «Finanzbeschaffungsmassnahme» abgeschafft werden", so die FDP Baselland.
Der Kanton Baselland gehöre bei den Einkommenssteuern zu den teuersten Kantonen für mittlere und obere Einkommen und sei deshalb für diese Einkommensklassen äusserst unattraktiv. Der Regierungsrat habe dies schon lange erkannt. Die Steuerreform sei zwingend, damit der Kanton als Wohnkanton attraktiver werde und mehr Steuersubstrat generieren könne. Die FDP fordert deshalb, dass der Regierungsrat die Voraussetzungen definiert, um den bestmöglichen Zeitpunkt zur Senkung der Einkommenssteuer nicht zu verpassen. Ein Ansatz ist die Verknüpfung der Einkommenssteuerreform mit aufschiebenden Bedingungen oder einer gestaffelten Einführung wie dies bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 gewählt wurde.
Der Kanton erhebe auf Grundstückverkäufen 2,5 Prozent Handänderungssteuern vom Verkaufspreis, die beim Eigentumsübergang je hälftig vom Verkäufer und Käufer getragen werden. Diese Rechtsverkehrssteuer stünde im Widerspruch zu den Prinzipien einer fairen Besteuerung und berge inhärente Ungerechtigkeiten. Die Abschaffung dieser Steuer würde nicht nur eine Entlastung für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer darstellen, sondern auch die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort steigern.
Zudem seien gesetzliche und / oder organisatorische Anpassungen bei der Grundstückgewinnsteuer vorzunehmen, damit die Berechnung der Steuerverwaltung über die Höhe der Grundstückgewinnsteuer verbindlich wird und die Steuer dem Kanton vorausbezahlt werden könne. Dies schaffe Planungssicherheit für die Betroffenen.
"Die FDP zeigt sich weiter besorgt über die nationale Erbschaftssteuer-Initiative der Juso, die direkt auf die für die Schweiz so wichtigen und bedeutenden Familienunternehmen abzielt. Die FDP-Fraktion verlangt, dass vermehrt über die negativen Auswirkungen solcher Forderungen informiert und diskutiert wird. Deshalb möchte sie vom Regierungsrat u.a. Antworten darauf, wie viele Familienunternehmen im Kanton Baselland respektive deren Besitzerinnen und Besitzer von einer solchen nationalen Erbschaftssteuer betroffen wären und welche negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden sowie Arbeitsplätze und indirekten Steuern der Angestellten dieser Firmen zu erwarten sind.
Auf der Ausgabenseite fordert die FDP zusätzlich zu den Massnahmen, die der Regierungsrat derzeit umsetzt, eine Überprüfung der Staatsbeiträge (sog. Finanzhilfen und Abgeltungen). Unter anderem über den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) haben Regierung und Parlament die Möglichkeit, die Staatsbeiträge zu steuern. Im AFP 2024-2027 werden Staatsbeiträge (Budget 2024) mit 671 Millionen Franken für Abgeltungen und 72 Millionen Franken für Finanzhilfen aufgeführt. Zusammen sind das 39 Prozent des gesamten Transferaufwandes von 1.9 Milliarden Franken. Der Regierungsrat soll aufzeigen, ob die einzelnen Staatsbeiträge wohlfahrtsvermehrend oder wohlfahrtsvermindernd sind und deren Wirksamkeit soll überprüft werden." Ausserdem werde Anreizsystem für Sparvorschläge aus der Verwaltung angeregt.